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Sicherer Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Brennender Silvester-Böller.

© Canva

Am 28. Dezember startet in Deutschland der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Durch leichtfertigen Umgang kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, mit teils schweren Verletzungen. Dass man sich dabei nicht nur in Gefahr bringen, sondern auch strafbar machen kann, ist kaum bekannt. Tipps für den richtigen Umgang mit Feuerwerk.

Darauf sollten Sie beim Kauf von Feuerwerkskörpern achten

Um sicher zu gehen, in Deutschland zugelassene und damit geprüfte und sichere Böller zu erhalten, sollten Sie diese ausschließlich in regulären Geschäften, z. B. Supermärkten, erwerben. Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registrierungsnummer.

Feuerwerkskörper aus dem Ausland sollten gemieden werden, da diese möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten sind. Aus gutem Grund: denn ungeprüfte Böller können lebensgefährlich sein. Illegale Feuerwerkskörper zeichnen immer wieder für schwere Verletzungen, wie Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden verantwortlich.

Für das Internet gilt: Feuerwerkskörper nur über seriöse, geprüfte Online-Shops kaufen.

 

Böller und Raketen: Was ist erlaubt?

Der Einsatz und der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist streng geregelt: Silvesterfeuerwerk darf in Geschäften nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden. Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Feuerwerk zünden; und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller und Raketen der Kategorie F2. Nach Silvester ist es verboten privates Feuerwerk zu zünden. Es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Ausnahmen gelten für Kleinstfeuerwerk (Feuerwerk der Kategorie F1). Das sind z.B. Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind. Dieses darf schon von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden und auch das ganze Jahr über.

Wer sich nicht an diese Gebote hält, macht sich strafbar: Der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern fallen unter das Sprengstoffgesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten.

 

Tipps der Polizei zur sicheren Nutzung von Feuerwerkskörpern

 

Lebensgefährlich: Selbstgebastelte Böller

Auf keinen Fall sollte man Silvesterknaller selbst basteln. Das ist nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich! Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern (sogenannte Selbstlaborate) können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein.

    Diese und weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern finden Sie in unserem Informationsblatt „Silvesterfeuerwerk“, welches Sie kostenlos als PDF herunterladen oder als Printversion bestellen können. Dieses gibt es auch in englischer, französischer und arabischer Übersetzung.

    Infoblatt Silvesterfeuerwerk

     

    So entsorgen Sie Böller und Feuerwerk richtig

    Auf vielen Straßen und Wegen liegen an Neujahr noch die Reste vom Silvesterfeuerwerk, denn viele Menschen räumen ihre leeren Feuerwerksbatterien und Raken- und Böllerreste nicht gleich am nächsten Tag nicht weg. Das kann gefährlich werden, jedes Jahr gibt es durch nachträglich gezündete Blindgänger viele Verletzungen zu beklagen, gerade bei Kindern.

    Sollte ein Feuerwerkskörper nicht richtig gezündet haben, dann sollte man auf keinen Fall versuchen, ihn erneut anzuzünden. Es kann immer auch eine verspätete Zündung stattfinden. Halten Sie daher Abstand zu bereits abgefeuerten, aber nicht explodierten Böllern und Raketen. Besonders gefährlich sind Knallkörper, die von Kindern häufig auch an den Tagen nach der Silvesternacht aufgesammelt werden. Hier kommt es jedes Jahr zu schweren Verletzungen, wenn gefundene Knaller noch mal angezündet werden.

     

    Feuerwerksmüll richtig entsorgen

    Bevor Sie die Silvesterreste von der Straße wegräumen, sichern Sie sich ab, dass die Feuerwerksreste nicht mehr gefährlich sind. Sind Sie bei Blindgängern unsicher, legen Sie das nicht gezündete Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer. Entsorgen Sie dieses Material anschließend im Hausmüll.

    • Niemals Feuerwerk erneut anzünden.
    • Räumen Sie Feuerwerksreste erst weg, wenn diese richtig abgekühlt sind.
    • Bevor Sie Böller und Raketenreste in den Hausmüll werfen, stellen Sie sicher, dass diese sich nicht mehr entzünden können.
    • Im Zweifelsfall Feuerwerksmüll mit Wasser unschädlich machen.
    • Feuerwerk immer sicher lagern. Wenn das nicht möglich ist, bitte fachgerecht entsorgen.

    Wenn Sie ganz sichergehen wollen, überschütten Sie solche Reste zusätzlich mit feuchtem Sand. Danach kann sich kein Knallkörper mehr entzünden und auch Kinder sind vor dem Versuch geschützt, herumliegende Knaller erneut anzuzünden.

    Falls Sie nicht alle ihre Raketen und Feuerwerksbatterien an Silvester gezündet haben, bringen Sie diese zu ihrem örtlichen Entsorgungsunternehmen.

     

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    Sicheres Silvester