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Schützen Sie sich vor unlauteren Werbeanrufen

Unerlaubte Werbeanrufe, Wählscheibe und Telefonhörer sind zu sehen

Unerlaubte Werbeanrufe sind verboten. Normalerweise müssen die Angerufenen dem zustimmen. Doch viele, zumeist unseriöse Unternehmen, lassen sich davon nicht beeindrucken und versuchen ihr Glück weiterhin. Die Polizei gibt Ihnen Tipps, wie Sie reagieren sollten und was Sie tun können.

Mit einem Anruf wird immer das Ziel verfolgt, einen Vertrag abzuschließen und den Angerufenen beispielsweise dazu zu überreden, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, eine Zeitschrift zu abonnieren oder den Telefonanbieter zu wechseln. Dabei fragen die Anrufer auch persönliche Daten ab, unter anderem die Kontodaten.

So behaupten die Anrufer beispielsweise, dass sie herausgefunden hätten, dass die Adresse des Angerufenen an mehrere Gewinnspielfirmen verkauft worden sei. Damit die Anrufer auch diese Adresse löschen und den Vertrag kündigen könnten, müsse der Angerufene ein Zeitungsabonnement abschließen. Hierfür benötige man seine persönlichen Daten und Kontodaten. Als Angerufener muss man sich im Klaren sein, dass auch am Telefon abgeschlossene Verträge gültig sind. Darum rät die Polizei bei solchen Anrufen generell,  sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers zu notieren und sich damit an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden.

Beachten Sie folgende Tipps