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Cybergrooming – Was Eltern und Kinder wissen sollten

Wie Eltern Kinder vor Cybergrooming schützen können.

© Canva / Logo: klicksafe

Kinder und Jugendliche bewegen sich ganz selbstverständlich in Chats, Foren oder auf Social Media. Doch das birgt Risiken, die vor allem Kinder noch nicht abschätzen können. Nicht hinter jedem Kontakt steckt auch die Person, für die sich der- oder diejenige ausgibt. Eltern sollten deshalb mit ihnen darüber sprechen und ihre Kinder über die Funktionsweisen, Möglichkeiten, aber auch den damit verbundenen Gefahren aufklären.

Noch immer gehen viele Menschen davon aus, dass Straftaten nachts an unbeleuchteten, unbelebten Orten stattfinden. Doch werden sie auch dort begangen, wo es die Wenigsten vermuten: Zu Hause im Kinderzimmer.

 

Was ist Cybergrooming und wie gehen die Täter vor?

Bei Cybergrooming versuchen Erwachsene gezielt über digitale Medien und das Internet Kontakte zu Kindern und Jugendlichen aufzubauen. Dafür nutzen sie die Kommunikationsmöglichkeiten über soziale Netzwerke, um zunächst unverfänglich ins Gespräch zu kommen. Problematisch ist, dass sie Ihre Opfer über die digitalen Kommunikationswege unmittelbar und direkt erreichen können. Sie geben sich dabei selbst als Kinder oder Jugendliche aus. Im schlimmsten Fall wird ein realer sexueller Missbrauch angebahnt. Vielfach wird Druck auf die Kinder ausgeübt, um sie zu sexuellen Handlungen vor der Kamera zu nötigen.

Dafür bauen sie ein Vertrauensverhältnis zu den jungen Menschen auf. Sie kommunizieren sehr geschickt und manipulativ. Zu Anfang über unverfängliche und jungen Menschen nahe Themen. Dabei lenken sie die Kommunikation immer mehr auch in die sexuelle Richtung und überreden die Minderjährigen dann zu Nacktaufnahmen oder -videos.

Für die meisten Kinder und Jugendliche ist das Internet Teil des alltäglichen Lebens. Auch Sexting, also das Teilen von intimen Nachrichten, Bildern oder Videos mit der Freundin oder dem Freund, ist für viele „normal“ und freizügige Fotos zu veröffentlichen, um anderen zu imponieren gehört für viele ebenfalls dazu.

 

Die Polizei rät: begleiten Sie Kinder bei den ersten Schritten im Internet und bieten Sie sich auch später immer wieder als kompetenter Ansprechpartner an. Lassen Sie Kinder und Jugendliche mit Ihren Ängsten und Erlebnissen nicht allein. Im Internet können Jungen und Mädchen leicht beispielsweise mit Gewaltdarstellungen, pornografischen oder kinderpornografischen Inhalten konfrontiert werden.

 

Wie können Kinder Cybergrooming erkennen?

Stellt der Chatpartner oder die Chatpartnerin aufdringliche Fragen? Etwa nach offline Aktivitäten, dem privaten Umfeld oder ob das Gerät allein bzw. ohne Aufsicht genutzt wird? Möchte der Kontakt eventuell sogar spezielle Fotos zugesendet bekommen? - Dann ist Vorsicht geboten! Täter und Täterinnen gehen überlegt vor, um Kinder strategisch zu manipulieren.

 

Eltern können ihrem Kind raten, misstrauisch zu werden, wenn die Online-Bekanntschaft zum Beispiel...

  • Viele Komplimente macht,
  • für alles Verständnis hat,
  • bemüht jugendliche Sprache nutzt,
  • anbietet Modelfotos zu machen,
  • fragt, ob das Kind oder Jugendliche allein chattet,
  • persönliche Daten und Bilder verlangt,
  • ein unglaubwürdiges Profil ohne Fotos hat,
  • das Kind oder Jugendlichen bittet, die Webcam einzuschalten und die eigene auslässt,
  • verlangt, niemandem von den Gesprächen und dem Kontakt zu berichten, oder
  • von einer Plattform zu einem Messenger wechseln möchte oder sich sogar heimlich treffen möchte.

 

Eltern sollten handeln, wenn das eigene Kind im Netz sexuell belästigt wird

Kinder sind nie schuld daran, wenn sie im Netz belästigt werden. Die Person, die den Kontakt sucht, trägt ausnahmslos die Verantwortung.

 Wenn Ihr Kind Ihnen von sexueller Belästigung (Cybergrooming) oder aufdringlichen Kontakten im Internet berichtet, handeln Sie besonnen. Ihr Kind hat richtig gehandelt und sich vertrauensvoll an Sie gewandt.

  • Dokumentieren Sie als Elternteil den Chat-Verlauf, z.B. durch Screenshots.
  • Wenden Sie sich (auch telefonisch) an Ihre örtliche Polizeidienststelle.
  • Fragen Sie nach, wie Sie gesicherte Beweise übermitteln können. Erkundigen Sie sich konkret danach, ob Sie anzügliche Bilder oder Videos aus dem Chatverlauf sichern sollen. Je nach Inhalt der Aufnahmen könnten Sie sich unter Umständen selbst strafbar machen.
  • Nach Absprache mit der Polizei blockieren Sie den Absender oder beantragen Sie eine Löschung des Accounts beim jeweiligen Netzwerk.
  • Nehmen Sie und vor allem Ihr Kind Hilfe an. Es gibt Opferberatungsstellen für Kinder und Eltern, die dabei helfen, das Erlebte zu verarbeiten.

Wichtig: Wenn Sie sich nicht an die Polizei wenden möchten, melden Sie die sexuelle Belästigung zumindest dem Portalbetreiber, dem genutzten Netzwerk oder der Internet-Beschwerdestelle oder unter jugendschutz.net/verstoss-melden.

 

Das können Erwachsene tun, um Kinder und Jugendliche vor Belästigungen im Internet zu schützen

  • Kinder begleiten
    Suchen Sie mit Ihren Kindern geeignete Internetangebote aus, bieten Sie altersgemäße Hilfe bei der Nutzung dieser Angebote, vermitteln und vereinbaren Sie Sicherheitsregeln.  
  • Schwierigkeiten besprechen
    Anfeindungen, Belästigungen oder problematische Inhalte können Kinder und Jugendliche belasten und überfordern. Haben Sie ein offenes Ohr für „Online- Probleme“ und machen Sie ihrem Kind immer wieder klar, dass es sich mit allen Problemen jederzeit an Sie wenden kann.
    Es kann dennoch sein, dass Ihr Kind lieber anonym über Erlebnisse sprechen möchte. Akzeptieren Sie dies und zeigen Sie Ihrem Kind Hilfsangebote auf, wie Hilfeportal sexueller Missbrauch, Nummer gegen Kummer oder fragZEBRA.
  • Auffälligkeiten und Verstöße melden
    Wenn Sie Hinweise auf jugendgefährdende und strafbare Inhalte im Internet haben, wenden Sie sich damit an die Seiten-Betreiber, die Polizei oder an die Meldestellen: jugendschutz.net/verstoss-melden und www.internet-beschwerdestelle.de.
    Sie können sich auch immer direkt an die Onlinewachen der Länder wenden.

 

Wichtig! Auch wenn es gut gemeint ist: Erwachsene sollten im Netz nicht nach kinderpornografischen Seiten suchen und diese sichern, um diese beispielsweise der Polizei zu melden. Denn dadurch können Sie sich unter Umständen strafbar machen. Wenn Sie zufällig einen solchen Inhalt entdecken, melden Sie diesen sofort der Polizei.

 

Mehr zum richtigen Verhalten und zum Umgang mit strafbaren Inhalten finden Sie in unseren FAQs.

FAQs Missbrauchsdarstellungen

 

Weiterführende Informationen zum Thema Cybergrooming und Hilfestellung, was Sie tun können, wenn doch etwas passiert ist, finden Sie auf folgenden Seiten:

Cybergrooming

Cybergrooming in Online-Games

Hilfe bei Cybergrooming

 

Faltblatt (Download) „Und dann wollte er Nacktfotos. So machst du dein Kind stark gegen sexuelle Belästigung im Netz - Tipps für Eltern“ von klicksafe.de:

Cybergrooming: Tipps für Eltern

 

Cybergrooming ist Missbrauch im Netz

Sexueller Kindesmissbrauch kann mit und ohne Körperkontakt stattfinden. Der Paragraf 176a (StGB) stellt den sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt unter Strafe. Das ist relevant für Handlungen, die vor allem beim Cybergrooming verwirklicht werden, bei denen Täterinnen und Täter über Chats und Messenger Kontakt mit Kindern und Jugendlichen treten, mit dem Ziel, sie zu sexuellen Handlungen vor laufender Kamera zu verleiten.

Der Versuch ist strafbar

Es ist nicht nur strafbar, Minderjährige zu sexuellen Handlungen zu überreden, sondern auch, ihnen pornografische Inhalte zu zeigen. Bereits der Versuch in allen genannten Fällen ist eine Straftat!

 

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Cybergrooming: Was ist das eigentlich?