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Kinderschutz geht uns alle an – Handeln bei Misshandlung

Aktualisiert: Handreichung der Polizei "Kinder schützen".

© ProPK

Zumeist geschieht Kindesmisshandlung innerhalb der Familie - Opfer sind deshalb auf die Hilfe von außen angewiesen: Kinderschutz geht uns alle an! Doch was kann man tun bei einem Verdacht? Die aktualisierte Handreichung „Kinder schützen“ gibt Lehrkräften an Schulen, Fachkräften in Kindertageseinrichtungen oder Ehrenamtlichen in Vereinen Antworten und bietet Ansätze, wie sie Kindern helfen können.

Kinder schützen

Unter Kindesmisshandlung wird allgemein die psychische und physische Schädigung von Kindern oder Jugendlichen durch Eltern, Erziehungsberechtigte und andere nahestehende Personen, wie Nachbarn oder Verwandte, verstanden.

Bei Verdacht auf Kindesmisshandlung ist es wichtig, behutsam, aber auch schnell zu handeln.

Die jetzt aktualisierte Handreichung der Polizei "Kinder schützen" erläutert Formen von Kindesmisshandlung, Ursachen und Risiken. Die Publikation bietet umfangreiche Handlungsempfehlungen, wie mit Verdachtsfällen umgegangen werden kann und gibt Hinweise, wie Kindesmisshandlung erkannt werden kann. Basierend auf neuesten Studien vermittelt sie aktuelle Fakten und Basisinformationen sowie die rechtlichen Regelungen für unterschiedliche Personengruppen, wie Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Ehrenamtliche oder Eltern.

Darüber hinaus finden Sie hilfreiche Listen mit weiterführenden Studien, Beratungsstellen, Fachorganisationen und Ansprechpersonen bei der Polizeilichen Kriminalprävention.

Die Handreichung "Kinder schützen" kann kostenlos als Printausgabe bestellt werden oder direkt als PDF heruntergeladen werden.

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Was tun bei Verdacht auf Kindesmisshandlung?

Greifen Sie beim Verdacht auf Kindesmisshandlung zum Schutz des Kindes rasch ein - das Kind braucht Ihre Hilfe!

  • Nehmen Sie ein Kind ernst, wenn es von Gewalt zu Hause erzählt. Bewahren Sie Ruhe und hören Sie zu, ohne bohrende Fragen zu stellen.
  • Ermitteln Sie nicht selbst, sondern schalten Sie Fachleute von Beratungsstellen, Jugendämtern und der Polizei ein - notfalls auch anonym.
  • Eine Mitteilung an die Polizei schließt die Hilfe anderer Einrichtungen nicht aus und gewährleistet offizielle, professionelle Ermittlungen. Damit auch die zum Schutz des Kindes notwendigen Maßnahmen getroffen werden können, werden das zuständige Jugendamt oder auch das Familiengericht von der Polizei unterrichtet.

Zwar ist die Polizei keine Einrichtung der Opferhilfe, doch gibt es auch hier Spezialisten - etwa die Jugendbeauftragten oder die Jugendsachbearbeiter, die Sie gerne beraten.

 

Wichtige Telefonnummern

Elterntelefon unter der "Nummer gegen Kummer" - 0800 111 0 550

Kinder und- Jugendtelefon- 116 111

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" - 116 016

TelefonSeelsorge - 116 123

oder im Chat unter www.telefonseelsorge.de

 

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