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Kein Platz für Hass im Internet

Klicks-Momente Für Internetnutzer

Viele Menschen fühlen sich im vermeintlich anonymen Internet besonders unbeobachtet und verstoßen gegen die allgemein gültige Netiquette. Es wird beleidigt oder betrogen. Hassreden gibt es in sozialen Medien oder in Kommentarspalten von Online-Magazinen. Doch wie verhalte ich mich als Nutzer im Netz, wenn andere öffentlich beleidigt oder diffamiert werden?

Klicks-Momente

Die Polizei bietet für solche Situationen mit  den „Klicks-Momenten für Internetnutzer“, eine überarbeitete Broschüre mit Informationen und Verhaltenstipps an. Diese hält aktualisierte Informationen über Cloud-Sicherheit und Hassrede, auch „Hate Speech“ genannt, bereit und klärt unter anderem über Straftaten in sozialen Netzwerken, die Folgen von Schadsoftware und die Verbreitung verbotener Inhalte auf.

 

Straftaten in sozialen Netzwerken

Eines der häufigsten Probleme, mit denen Internutzer unvorbereitet in Kontakt kommen, ist „Hate Speech“. Beleidigung, Bedrohung und Verfolgung: Im Internet nimmt Hass auf einzelne Menschen oder auf ganze Gruppen oft grausame Formen an. Die Täter verachten andere aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung und äußern dies öffentlich.

„Hate Speech“ als Internetphänomen

Diffamierende Inhalte können extremistisch, rassistisch, sexistisch, homophob, holocaustverleugnend oder gewaltverherrlichend sein. Sie erscheinen in sozialen Foren in Form von Bildern und Kommentaren und werden oder werden über Fake-Accounts verbreitet. Doch hasserfüllte Äußerungen sind strafbar, wenn sie die Grenze der freien Meinungsäußerung überschreiten und die Rechte anderer verletzt werden! Und Hassreden sollten auch von anderen Internetnutzern nicht einfach hingenommen werden.

Tipps gegen Hass im Netz:

  • Hassreden sollten nicht toleriert und nicht ignoriert werden. Eine Gegenreaktion ist ein wichtiges Zeichen für Täter und Nutzerinnen und Nutzer, dass solches Verhalten nicht hinnehmbar ist.
  • Schreiben Sie diejenigen persönlich an, die „Hate Speech“ verbreiten, warum solch ein Hasskommentar sein muss. Gegebenenfalls verlangen Sie nach Beispielen und Fakten für die Legitimität der Äußerungen.
  • Bleiben Sie sachlich, beleidigen Sie nicht zurück. Damit provozieren Sie nur.
  • Nutzen und nennen Sie Quellen für Ihre Gegenargumentation.
  • Sie können jederzeit beim Portalbetreiber, Internetbeschwerdestellen oder der Polizei nachfragen, ob bestimmte Kommentare bereits strafbar sind und diese Anzeigen.
  • Wer gezielt immer wieder Hassreden im Internet verbreitet, um anderen zu schaden, macht sich strafbar. Solche Personen sollten gemeldet werden.

 

Die Broschüre „Klicks-Momente für Internetnutzer“ steht pünktlich zum Europäischen Monat für Cyber-Sicherheit (ECSM) in einer aktualisierten Version zur Verfügung.

Weitere Themen der Broschüre: Betrug im Internet, Verbreitung verbotener Inhalte, Verletzung von Persönlichkeits- und Urheberrechten, Mangelnder Schutz von Smartphone und Tablet-PC, Folgen von Schadsoftware und Identitätsdiebstahl und Phishing

Zur Broschüre