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Ihre Persönlichkeitsrechte gelten auch online

Großfamilie beim Selfie. Persönlichkeitsrechte gelten auch im Internet.

© Canva

Bilder, MP3s oder Videos sind schnell aus dem Internet heruntergeladen und in den sozialen Netzwerken genauso schnell mit anderen geteilt. Doch das kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Denn Persönlichkeits- und Urheberrechte gelten auch online.

Schnell ein Bild aus dem Netz gezogen, das Lieblingslied heruntergeladen oder das selbstgedrehte Video ins eigene Profil bei Facebook, Instagram und Co. eingestellt. Durch das Web 2.0, vor allen Dingen durch Social Media, können alle Internetnutzer Inhalte generieren und mit anderen teilen.

 

Selbst erstellte Bilder und Videos können Persönlichkeitsrechte anderer verletzen

Diese Freiheit hat jedoch Grenzen: Nicht alle Daten dürfen von jedem in jeder Form genutzt und verbreitet werden (Vgl. § 106 UrhG, Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke).

Was viele nicht wissen, das gilt in einigen Fällen auch für selbsterstellte Bilder und Videos sowie Tonaufnahmen. Denn diese können die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen: Sind auf den Aufnahmen beispielsweise Bekannte, Familienmitglieder oder Kolleginnen und Kollegen zu sehen oder zu hören, ist vor der Veröffentlichung oder Weitergabe auch deren Erlaubnis einzuholen.

Gerade wenn Dritte in peinlichen oder erniedrigenden Situationen gezeigt werden, wird aus einem scheinbar harmlosen Spaß schnell strafbares Verhalten.

Auch im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen mit Verletzen oder Toten gilt: Wer davon Aufnahmen erstellt, macht sich strafbar.

 

Worauf Sie achten sollten, wenn Sie Bilder, Videos oder Tonaufnahmen im Internet teilen:

  • Nutzen Sie Inhalte ausschließlich in der zugelassenen Form. Fragen Sie gegebenenfalls abgebildete Personen vor der Veröffentlichung, ob diese damit einverstanden sind.
  • Beachten Sie dabei: Veränderungen der Inhalte sind ausgeschlossen.
  • Statt Inhalte von anderen Websites zu kopieren, können Sie Verlinkungen setzen. Aber immer mit Zustimmung des Betreibers/Urhebers und mit Quellenangabe.

 

Weitere Tipps und Infos zu rechtlichen Aspekten zum Umgang mit Bildern und Videos in Social Media, finden Sie in unserer Broschüre „Klicks-Momente für Internetnutzer“ ab Seite 17.

Verletzung von Persönlichkeit- und Urheberrechten

 

Auch Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre

Insbesondere beim Umgang mit Fotos von Ihren Kindern sollten Sie Vorsicht walten lassen. Auch Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre, Schutz und Beteiligung. Bedenken Sie auch: Keiner weiß, wo und bei wem diese Fotos im Internet irgendwann landen.

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