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Hilfe für Opfer von sexueller Gewalt

Der Handzettel fasst die wichtigsten Handlungsempfehlungen für Opfer von sexueller Gewalt zusammen.

© ProPK

Viele Opfer von sexualisierter Gewalt zögern, sich jemandem anzuvertrauen oder eine Tat zur Anzeige zu bringen - aus Angst, Unwissenheit, Scham oder falsch verstandener Loyalität: Die meisten Taten geschehen in den eigenen vier Wänden. Der Handzettel Opferschutz “sexuelle Gewalt“ fasst wichtige Handlungsempfehlungen zusammen, klärt über Rechte auf und will Betroffene bestärken, sich Hilfe zu holen.

Opfer, aber auch ihre Angehörigen, sollten sich in jedem Fall psychologische und juristische Hilfe holen. Dafür gibt es spezialisierte Beratungsstellen und Anwälte. Die Polizeidienststelle vor Ort kann geeignete Beratungsstellen und Opferhilfeorganisationen zur Begleitung und Unterstützung empfehlen und auf Wunsch auch den direkten Kontakt herstellen. In einigen Bundesländern stehen Opfern sexueller Gewalt auch polizeiliche Ansprechpartner für den Opferschutz zur Seite.

Wer den Schritt zur Polizei nicht wagt, kann auch über eine Suchmaschine im Internet mit den Begriffen "Sexueller Missbrauch Beratung Städtename" nach Ansprechpartnern recherchieren - Rat und Hilfe finden sie bei vielen Anlaufstellen – auch anonym!

 

Handzettel Opferschutz "sexuelle Gewalt”

Der Handzettel Opferschutz “sexuelle Gewalt” fasst die wichtigsten Handlungsempfehlungen für Opfer von Sexualdelikten zusammen, weist auf Rechte von Betroffenen hin und will darin bestärken, sich Hilfe zu holen und Anzeige zu erstatten.

Niemand hat das Recht, Sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen, auch nicht in der Ehe oder in einer Beziehung!

 

Ihnen wurde sexuelle Gewalt angetan?

Bei akuter Bedrohung wählen Sie 110! - Die Polizei wird alles tun, um Sie zu schützen.

  • Lassen Sie sich von Fachkräften in einer spezialisierten Beratungsstelle für Betroffene von sexueller Gewalt beraten!
  • Wenn Sie über das Internet oder über soziale Netzwerke sexuell belästigt wurden, stehen Ihnen dieselben Rechte zu.
  • Wenn Sie sich noch nicht entscheiden können, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten: Gehen Sie trotzdem in ein Krankenhaus beziehungsweise zu einem Arzt oder einer Ärztin und lassen Sie Ihre Verletzungen und Spuren der Tat für eine mögliche Strafanzeige beweissicher dokumentieren.
  • So schwer Ihnen das fällt: Duschen und waschen Sie sich bis zu einer Untersuchung nicht. Nur so können Spuren gesichert werden. Das gilt auch für die Kleidung, die Sie während des Übergriffes getragen haben. Verpacken Sie diese möglichst einzeln in Papiertüten.

Weitere Informationen finden Sie im Handzettel.

Opferschutz: Sexuelle Gewalt

Handzettel

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Unterstützung für Kinder

Kinder- und Jugendtelefon 0800 111 0333 der Nummer gegen Kummer, anonym und kostenlos. Erreichbar montags – samstags 14-20 Uhr

Telefonseelsorge, rund um die Uhr, unter 0800 111 0111 oder unter 0800 111 0222

Online-Beratung für Jugendliche unter www.youth-life-line.de

Kostenlos und anonym bei www.hilfeportal-missbrauch.de und der Hotline: 0800-22 55 530

 

 

Opferhilfe des WEISSEN RINGS

Unter der Nummer 116 006 erhalten Hilfesuchende ersten emotionalen Zuspruch durch speziell ausgewählte und ausgebildete ehrenamtliche Berater. Sie werden über ihre Rechte und den Rechtsweg informiert, an die nächstgelegene WEISSER RING-Außenstelle verwiesen und können so einen Hilfescheck für eine rechtsmedizinische Untersuchung erhalten.

 

Mehr Hilfestellen und Ansprechpartner gibt es unter: 

missbrauch-verhindern

Opferschutz – Sexualstraftaten

Opferinformationen

Wie erstatte ich eine Anzeige?

 

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Opferschutz: Sexuelle Gewalt