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Autokorso: Was ist erlaubt?

Fans beim Autokorso bei der Fußball-WM.

© Canva

Am 20.11.2022 beginnt die Fußballweltmeisterschaft. Im Eröffnungsspiel tritt Gastgeber Katar gegen Ecuador an. Die Deutsche Nationalmannschaft spielt am 23.11. gegen Japan. Egal welche Mannschaft gewinnt – nach fast jedem Spiel ziehen Fans mit Autos hupend durch die Straßen. Doch was ist beim Autokorso eigentlich erlaubt?

Insbesondere bei internationalen Fußballwettbewerben, wie der Europa- oder der beginnenden Weltmeisterschaft in Katar, kommen nach den Spielen immer wieder Autokorsos zustande, um der Freude über den Sieg der Mannschaft und das Weiterkommen im Tournier zum Ausdruck zu bringen.

 

Bei Fahrten im Autokorso an Spielregeln halten

Grundsätzlich werden die Autokorsos toleriert. Jedoch gibt ein paar Spielregeln, die alle Fans bei den „Jubelfeiern“ einhalten sollten.

Bei solchen spontanen Ansammlungen, die von den Behörden meist geduldet werden, gilt die Straßenverkehrsordnung. Rechtlich werden Autokorsos als „Sondernutzung“ des Straßenraums gewertet und bedürfen damit grundsätzlich der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Da die meisten Autokorsos aber spontan entstehen, sind sie im Zuge der Eilfallregelung der Straßenverkehrsordnung (§ 44, Absatz 2) Sache der Polizei. Dies bedeutet, dass die Polizei - bei aller gebotenen Toleranz - dort einschreiten muss, wo es erforderlich ist, um z.B. Straftaten oder bedeutende Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen oder zu verhindern.

Eine Beeinträchtigung Dritter muss auch während Fahrten im Konvoi auf ein zumutbares Maß beschränkt bleiben. Insbesondere nachts sollten die Jubelfeiern nicht ausufern. Manche Städte behalten es sich vor, Autokorsos zu verbieten, wenn es dadurch zu gefährlichen Situationen kommt.

Fans müssen zudem damit rechnen, dass die Polizei eingreift, wenn sie sich selbst gefährden – also beispielsweise auf der Motorhaube, dem Autodach oder im Fensterrahmen sitzen oder im Fahrzeug (Cabriolet) stehen oder sich (zu weit) aus dem Autofenster lehnen. Auch wenn sich feiernde Fußgänger und Autos zu nahekommen und dabei Menschen oder „bedeutende Sachwerte“ gefährdet sind, wird die Polizei einschreiten.

Bei aller Freude und Euphorie, denken Sie daran: Fahren Sie niemals alkoholisiert Auto und steigen Sie auch nicht zu Alkoholisierten ins Fahrzeug. Verhindern Sie, wenn sich andere unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer setzen möchten und rufen im Ernstfall die Polizei unter Tel. 110.

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