Hinweis: Zur Wiedergabe der Vorlesen-Funktion wird der Dienst von LinguaTec GmbH verwendet. Mit Aktivierung des Vorlesen-Buttons erteilen Sie Ihre Einwilligung darin, dass LinguaTec möglicherweise Ihre Nutzerdaten erhebt, nutzt und weiterverarbeitet.

Förderbedingungen beim Einbruchschutz haben sich geändert

Die KfW fördert Maßnahmen zum Einbruchschutz

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Maßnahmen zum Einbruchschutz. Seit dem 01.04.2019 gelten im Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“ (455-E) neue Förderbedingungen.

Folgendes hat sich geändert:

  • Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt.
  • Infraschall-Alarmanlagen sind nicht förderfähig.
  • Gefördert werden nun auch bestimmte Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.
  • Baugebundene Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen, werden nur noch im Produkt Barriererereduzierung - Investitionszuschuss (455-B) gefördert.

 

Informationen der KfW

In vier Schritten zur Förderung

Tipps zum Einbruchschutz