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#denkenstattsenden - Beschlagnahmung von Beweismitteln

#denkenstattsenden - Kurzfilm klärt über Kinderpornografie auf

Bild: Polizeiliche Kriminalprävention

Mit jungen Menschen über die Verbreitung von Kinderpornografie zu sprechen, das ist gar nicht einfach. Nicht wenn es um die Betreuung von Opfern geht, aber auch nicht, wenn es um Aufklärung über mögliche Täterschaft bei Jugendlichen geht. Die Clips aus dem Film #denkenstattsenden sind eine gute Möglichkeit, um Jugendliche auf dieses Problem aufmerksam zu machen.

Konsequenzen für Sender und Empfänger

Jugendlichen zu erläutern, dass hinter den Videoclips die in ihren Chatgruppen landen echte, menschliche Schicksale stecken, das ist die eine Sache. Ihnen klar zu machen, was der Besitz und die Verbreitung von bildlicher Darstellung sexualisierter Gewalt bedeutet, ist der zweite Schritt. Denn auch wenn ein Chatmitglied eines Gruppenchats "nur" Empfänger oder Empfängerin solch eines Videos ist, bedeutet das, dass es sogleich im Besitz von kinderpornografischem Material ist. Und sowohl der Besitz als auch die Verbreitung ist eine Straftat.

 

Polizeiliches Einschreiten gegen die Verbreitung von Kinderpornografie

Wenn der Verdacht vorliegt, dass jemand im Besitz von kinderpornografischem Material ist, wird die Polizei tätig und beschlagnahmt bei den Tatverdächtigen z.B. das Smartphone. Die Abteilung Cybercrime führt eine Durchsicht der beschlagnahmten Geräte durch. Hierbei werden Beweise für den Verdacht der Kinderpornografie gesucht. Werden welche gefunden, werden diese gesichert und an die Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Prüfung übersandt.

 

Polizeiarbeit im Bereich Kinderpornografie

Regelmäßig machen sich Täter beim Umgang mit Kinderpornografie die vermeintliche Anonymität des Internets zunutze. Die Polizei kann beteiligte Personen identifizieren - und das strafbare Handeln ahnden. Dabei gelingen auch immer wieder aufsehenerregende Ermittlungserfolge. Die Polizei führt dazu regelmäßig eigene Recherchen im Internet durch. Diese erfolgen anlassunabhängig als polizeiliche Fahndungsmaßnahme zur Gefahrenabwehr. Bei konkreten Hinweisen der Bevölkerung oder anderer Dienststellen sowie bei Anzeigen nimmt die Polizei Ermittlungen auf.

Die Polizei geht bei ihren Ermittlungen nach kriminalistischen Gesichtspunkten vor und beachtet rechtliche Vorgaben, damit die so erlangten Informationen national wie auch international als Beweismittel vor Gericht Bestand haben.

Wie die Polizei bei der Bekämpfung von Kinderpornografie vorgeht, wird in Kurzclips des Bundeskriminalamts deutlich.

 

Richtig handeln gegen die Verbreitung von Kinderpornografie

  • Videos/Bilder nicht weiterschicken.
  • Dem Netzwerkbetreiber oder der Polizei melden. Mehr Informationen zu Meldemöglichkeiten gibt es in den FAQ.
  • Aus Chatgruppen austreten, in denen solche Inhalte verbreitet werden.

 

Zur Kampagne

Steigende Verbreitung von Kinderpornografie

Was ist Kinderpornografie?