Geldfälschern gelingt es immer wieder, „Blüten“ in den Umlauf zu bringen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet für das Jahr 2022 insgesamt 45.690 Falschgelddelikte; nach einer rückläufigen Tendenz seit 2017 erstmals ein Anstieg (+20%). Während das Falschnotenaukommen im Vergleich zum Vorjahr gesunken ist, stieg der Nennwert der sichergestellten gefälschten Geldscheine (Falsifikate) in absoluten Zahlen erneut an (+5%).
Insgesamt ist das Risiko, mit Falschgeld in Berührung zu kommen, jedoch als gering einzuschätzen.
Falschgeld in drei Schritten erkennen
Wenn Ihnen jedoch eine Banknote verdächtig vorkommt, sollten Sie diese stets prüfen. Denn: Das Inverkehrbringen von Falschgeld ist strafbar!
Alle derzeit im Umlauf feststellbaren Falsifikate können nach dem Prüfschema „Fühlen – Sehen – Kippen“ als Fälschung erkannt werden.
Tipp: Ein verdächtiger Geldschein kann mit einer unverdächtigen (echten) Banknote verglichen werden und anhand folgender Echtheitsmerkmale als Fälschung erkannt werden.
- Fühlen: Griffigkeit und Festigkeit des Papiers, fühlbare Elemente auf Vorderseite (Druckbild als Relief, Schriftzug „BCE ECB …“, Schraffuren am Rand)
- Sehen: Wasserzeichen als Schattenbild, Porträt-Hologramm (bei der 2. Euro-Serie ab 20-Euro-Note mit transparentem Fenster), Sicherheitsfaden
- Kippen: Wertzahl und Euro-Symbol (€) sowie regenbogenfarbige Veränderung auf dem Hologrammstreifen (2. Euro-Serie: zusätzlich Porträt der Europa und Hauptmotiv), Farbwechsel bei Smaragdzahl (auf Vorderseite der 2. Euro-Serie sowie Rückseite der 1. Euro-Serie ab 50-Euro-Note), Glanzstreifen (Rückseite)
Um keine Spuren zu verwischen, die für polizeiliche Ermittlungen relevant sein könnten, sollte Falschgeld vorsichtig behandelt und bei der nächsten Polizeidienststelle abgegeben werden.
Das Bundeskriminalamt veröffentlicht jährlich ein Lagebild zum Thema mit detaillierten Informationen, Zahlen und Fakten zum Thema Falschgeldkriminalität.
BKA: Bundeslagebild Falschgeldkriminalität
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