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Verkaufsverbot für Silvesterknaller

Zwei Menschen stoßen mit Sektgläsern auf das neue Jahr an.

© Canva

Auch 2021 ist pandemiebedingt der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Silvester verboten. Stattdessen ungeprüfte Böller aus dem Internet oder Ausland zu kaufen, oder die Knaller selbst zu basteln, ist nicht nur illegal, sondern kann im schlimmsten Fall tödlich enden.

Böller aus dem Ausland: In Deutschland verboten, schwere Verletzungen möglich

Aus dem Ausland stammende Feuerwerkskörper sind in der Regel ungeprüft und damit in Deutschland verboten. Besitz, Weitergabe und Abbrennen solcher Feuerwerkskörper ist gemäß Sprengstoffgesetz strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro. Darüber hinaus ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten. Sie stellt einen Verstoß gegen das Sprengstoff- und Zollrecht dar.

Hinzu kommt, dass illegale Feuerwerkskörper schwere Verletzungen zur Folge haben können, z.B. Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden.

Durch das Vermeiden von möglichen schweren Verletzungen durch illegales Feuerwerk entlasten Sie Krankenhäuser und Notaufnahmen, welche aktuell durch die mit Corona infizierten Patientinnen und Patienten sehr stark ausgelastet sind.

 

Silvesterknaller selber basteln: Lebensgefährlich und strafbar

Wer Silvesterfeuerwerk selber herstellt, bringt sich in große Gefahr. Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzung können die Folge sein. Jährlich sterben Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe.

Hinzu kommt, dass sich derjenige strafbar macht, der einen Sprengsatz beispielsweise anhand einer Anleitung aus dem Internet selbst herstellt. Solche Explosivstoffe (Selbstlaborate) unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Strafbar ist ebenfalls das Herbeiführen einer Explosion.

 

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