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Tipps gegen Cybergrooming zum Weltkindertag

Zwei Kinder spielen ausgelassen an der Spielekonsole. Cybergroomer nutzen das aus.

© Canva

Kinder und Jugendliche bewegen sich auf Grund der COVID-19-Pandemie immer öfter und länger im digitalen Raum. Dadurch wächst das Risiko für Kinder und Jugendliche durch die neuen Möglichkeiten von Kriminellen in Onlinechats mit ihnen in Kontakt zu treten. Zum heutigen Weltkindertag möchten wir Tipps geben, worauf Sie achten sollten, um Kinder vor grooming zu schützen.

Durch die frühe Gewöhnung von Kindern, gerade an Videotelefonie steigt die Anzahl an Minderjährigen, die von Täterinnen und Tätern gegroomt werden können. Diese erhöhten Interaktionsrisiken auch in Kombination mit Bewegungsrestriktionen für Täterinnen und Tätern, verschärft die weitere Verlagerung der sexuellen Ausbeutung in den digitalen Raum.

Neben dem enormen Anstieg von gemeldeten Missbrauchsabbildungen im Netz, die die polizeiliche Kriminalstatistik für Deutschland aufweist, bestätigt Europol europaweit einen Anstieg von Missbrauchsabbildungen von 30% im ersten Corona-Lockdown. 55% der abgebildeten Kinder sind unter 10 Jahre alt und 2% sind jünger als 2 Jahre.

Grooming ist die Anbahnung sexueller Kontakte durch Erwachsene an Kinder und Jugendliche. Geschieht dieses Annähern über digitale Medien, also in sozialen Netzwerken, Chatrooms, Messenger Diensten oder in Spielenetzwerken, spricht man von Cybergrooming.

 

Was ist Cybergrooming?

Erwachsene geben sich online als Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene aus und versuchen so, sich das Vertrauen von Kindern oder Jugendlichen zu erschleichen. Ihre Absicht dahinter ist meist eine sexuelle Belästigung.

 

Wo findet Cybergrooming statt?

Cybergrooming kann überall dort stattfinden, wo über digitale Medien Kontakt mit Personen stattfindet, die man nicht aus dem „richtigen“ Leben kennt. Also soziale Netzwerke, wie Facebook und Instagram, Chats, Foren, Messenger wie WhatsApp, Spieleseiten, Spielenetzwerke etc.

 

Wie können Kinder Cybergrooming erkennen?

Stellt der Chatpartner oder die Chatpartnerin aufdringliche Fragen? Wie zum Beispiel nach offline Aktivitäten, dem privaten Umfeld, ob das Tablet, Laptop oder Mobiltelefon allein, ohne Aufsicht genutzt wird, möchte der Kontakt eventuell sogar spezielle Fotos zugesendet bekommen? Dann ist auf jeden Fall Vorsicht geboten! Täter und Täterinnen gehen überlegt vor, um Kinder zu manipulieren. Eltern können ihrem Kind raten, misstrauisch zu werden, wenn die Online-Bekanntschaft zum Beispiel:

  • Viele Komplimente macht,
  • Für alles Verständnis hat,
  • Bemüht jugendliche Sprache nutzt,
  • Anbietet Modelfotos zu machen,
  • Fragt, ob das Kind oder Jugendliche allein chattet,
  • Persönliche Daten und Bilder verlangt,
  • Ein unglaubwürdiges Profil ohne Fotos hat,
  • Das Kind oder Jugendlichen bittet, die Webcam einzuschalten und die eigene auslässt,
  • Verlangt, niemandem von den Gesprächen und dem Kontakt zu berichten,
  • Von einer Plattform zu einem Messenger wechseln möchte oder sich sogar heimlich treffen möchte.

 

Wichtig zu wissen für Eltern und Kinder:

Kinder sind nie schuld daran, wenn sie im Netz belästigt werden. Die Person, die den Kontakt sucht, trägt die Verantwortung für das Cybergrooming.

 

Was können Erwachsene zum Schutz vor Cybergrooming tun?

  • Kinder begleiten! Suchen Sie mit Ihren Kindern geeignete Internetangebote aus, bieten Sie altersgemäße Hilfe bei der Nutzung dieser Angebote, vermitteln und vereinbaren Sie Sicherheitsregeln.
  • Schwierigkeiten besprechen! Anfeindungen, Belästigungen oder problematische Inhalte können Kinder und Jugendliche belasten und überfordern. Haben Sie ein offenes Ohr für „Online- Probleme“.
  • Auffälligkeiten und Verstöße melden! Sichern Sie Beweise für jugendgefährdende und strafbare Inhalte im Internet und wenden Sie sich damit an die Seiten-Betreiber, die Polizei oder an die Meldestellen: www.jugendschutz.net/verstoss-melden und www.internet-beschwerdestelle.de
  • Sie können sich auch immer direkt an die Onlinewachen der Länder wenden.

 

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