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Dringende Meldung

"Missbrauch verhindern!": Strafanzeige ist Opferschutz

Mädchen schaut neutral Richtung Fenster

Bild: Polizeiliche Kriminalprävention

Sexueller Kindesmissbrauch wird verhältnismäßig selten polizeilich bekannt – vor allem wenn der Missbrauch innerhalb der Familie oder des Bekanntenkreises geschieht. Die bundesweite Kampagne der Polizei "Missbrauch verhindern!" zeigt, warum eine Anzeige auch ein wichtiger Schritt ist, um Missbrauch zu beenden.

Warum wird sexuelle Gewalt an Kindern oft nicht angezeigt?

Gründe für eine mangelnde Anzeigenbereitschaft bei einem Verdacht auf sexuelle Gewalt an Kindern sind vielfältig. Eine große Rolle spielt die Abhängigkeit des Opfers vom Täter, z.B. wenn es sich um einen Familienangehörigen handelt. Oft haben Angehörige auch Angst vor den Folgen einer Anzeige und einem belastenden Gerichtsverfahren. Die bundesweite Kampagne der Polizei "Missbrauch verhindern!" klärt Erwachsene daher nicht nur über Schutzmöglichkeiten von Kindern auf, sondern erläutert genau, wie eine Anzeige zum Schutz der Opfer beiträgt.

Tatsache ist: Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind nach einer Anzeige gesetzlich dazu verpflichtet, dem gemeldeten Fall nachzugehen. Sie müssen Ermittlungen einleiten und Tatverdächtige sowie Zeugen befragen. Das Verfahren, das nach einer Strafanzeige eingeleitet wird, schützt das Opfer. Dadurch kann ein betroffenes Kind vor weiterem Schaden bewahrt werden.

Missbrauch verhindern, bedeutet auch Anzeige erstatten:

  • Durch eine Anzeige bei der Polizei wird Missbrauch beendet.
  • Täter oder Täterinnen werden strafrechtlich verfolgt. Verurteilung und Strafe von Tätern helfen vielen Opfer das Geschehen zu bewältigen.
  • Nach einer Anzeige können Opfer Unterstützung nach dem Opferentschädigungsgesetz beantragen.

Wann und wo sollte Anzeige erstattet werden?

Eine Anzeige ist zu verschiedenen Zeitpunkten möglich, z.B. unmittelbar nach einer Tat, nach dem Gespräch mit einer Vertrauensperson, nach einer ärztlichen Untersuchung oder im Zuge einer therapeutischen Behandlung zur Verarbeitung des Geschehens. Die Anzeige kann bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden. Empfehlenswert ist es sich direkt an eine Fachdienststelle für Sexualdelikte zu wenden.

Mehr Informationen über die einzelnen Punkte nach der Anzeigenerstattung und dem Fortgang eines Gerichtsverfahrens vermittelt die Kampagnen unter www.missbrauch-verhindern.de und die kostenlose Broschüre "Missbrauch verhindern!".

 

Zur Pressemitteilung mit fünf Schritten zum Kinderschutz

Zum Umgang mit Vermutung und Verdacht

Zur Broschüre "Missbrauch verhindern!"