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Missbrauch in der virtuellen Welt

Kind mit Tablet in der Hand

Für die meisten Kinder und Jugendliche ist das Internet Teil des alltäglichen Lebens. Eine große Sorge vieler Eltern ist, was sie dort womöglich erleben können. Die Polizei rät: begleiten Sie Kinder und Jugendliche bei den ersten Schritten im Internet und bieten Sie sich auch später immer als kompetenter Ansprechpartner an. Lassen Sie Kinder und Jugendliche mit Ihren Ängsten und Erlebnissen nicht allein.

Im Internet können Jungen und Mädchen leicht mit pornografischen oder sogar kinderpornografischen Inhalten konfrontiert werden. Vielen Kindern und Jugendlichen ist zudem nicht bewusst, dass sich Erwachsene im Internet bisweilen als Gleichaltrige ausgeben, um auf diese Weise schlimmstenfalls einen realen Missbrauch anzubahnen. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Cyber-Grooming. Zudem gehört es für viele junge Menschen schon fast dazu, dass im Netz freizügige Fotos veröffentlicht werden, um anderen zu imponieren. Dadurch steigt das Risiko, belästigt zu werden.

 

Das können Erwachsene tun, um Kinder und Jugendliche vor Belästigungen im Internet zu schützen:

  1. Kinder begleiten!
    Suchen Sie mit Ihren Kindern geeignete Internetangebote aus, bieten Sie altersgemäße Hilfe bei der Nutzung dieser Angebote, vermitteln und vereinbaren Sie Sicherheitsregeln.
     
  2. Schwierigkeiten besprechen!
    Anfeindungen, Belästigungen oder problematische Inhalte können Kinder und Jugendliche belasten und überfordern. Haben Sie ein offenes Ohr für „Online- Probleme“.
     
  3. Auffälligkeiten und Verstöße melden!
    Sichern Sie Beweise für jugendgefährdende und strafbare Inhalte im Internet und wenden Sie sich damit an die Seiten-Betreiber, die Polizei oder an die Meldestellen: jugendschutz.net/verstoss-melden und www.internet-beschwerdestelle.de
    Sie können sich auch immer direkt an die Onlinewachen der Länder wenden.

 

Auch wenn es gut gemeint ist: Erwachsene sollten im Netz nicht nach kinderpornografischen Seiten suchen und diese sichern, um diese beispielsweise der Polizei zu melden. Denn dadurch können Sie sich unter Umständen strafbar machen. Wenn Sie zufällig einen solchen Inhalt entdecken, melden Sie diesen sofort der Polizei.

 

Kinderpornografie melden

FAQ zum Thema Kinderpornografie 

Cybermobbing