Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre!
Auch in geschlossenen Gruppen auf WhatsApp oder in Messengerdiensten geteilte Bilder sind nicht sicher davor, anderweitig verbreitet zu werden. Selbst aus dem privaten Status können „Schnappschüsse“ weiterverbreitet werden.
In allen Bereichen, in denen Fotos von Kindern entstehen, sollte darauf geachtet werden, dass diese Fotos nur mit deren Erlaubnis oder der Erlaubnis der Eltern geteilt werden. Denn auch kleine Kinder haben Persönlichkeitsrechte. Insbesondere Großeltern, Tagesmütter oder Babysitter sind sich oft ihrer Verantwortung in Bezug auf die Verbreitung von Fotos und Videos der ihnen anvertrauten Kinder nicht bewusst.
Wenn Fotos und Videos in die falschen Hände kommen
Sind Fotos und Videos erstmal hochgeladen, haben Eltern es zudem nicht mehr in der Hand, was mit diesen Aufnahmen im Netz geschieht. Es gibt Profile und Seiten, die Kinderbilder sammeln und diese in einen sexualisierten Kontext stellen.
Wie können Eltern vermeiden, dass die Bilder des eigenen Kindes unangemessen oder in einem strafrechtlich relevanten Zusammenhang verwendet werden? Indem sie besonders freizügige Bilder ihrer Sprösslinge gar nicht erst posten. Die meisten Eltern haben viele Möglichkeiten, ihr Familienleben auch anders im Netz zu präsentieren. Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) hat Tipps für den Umgang mit Kinderfotos in sozialen Netzwerken veröffentlicht.
6 Tipps für den Umgang mit Kinderfotos im Netz
- Beziehen Sie Ihre Kinder mit ein.
- Vermeiden Sie personenbezogene Daten des Kindes preis zu geben.
- Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Sicherheits- bzw. Privatsphäre-Einstellungen in Sozialen Online-Netzwerken.
- Posten Sie keine Fotos von Kindern in peinlichen, unangenehmen oder unangemessenen Situationen.
- Überlegen Sie, ob es für die Bildaussage des Fotos zwingend notwendig ist, das Gesicht des Kindes zu zeigen.
- Nehmen Sie Ihre Vorbildfunktion wahr.