Mit rund 51.400 Kontakten ist die Zahl der Beratungen beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ im Jahr 2020 erneut gestiegen. Rund 28.400 von Gewalt betroffene Personen nutzten das niedrigschwellige Angebot – per Telefon, Chat und E-Mail. (Quelle: Jahresbericht 2020 des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“)
Holen Sie sich auch als Zeugin oder Zeuge Hilfe
Es können sich alle melden, die entweder selbst von häuslicher Gewalt betroffen sind, oder Zeugen von solcher werden und nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen. Hilfestellungen werden auch an Menschen weitergegeben, die zum Beispiel im Homeoffice mitbekommen, dass in der Nachbarwohnung eine Person gewalttätig ist. Sind Sie sich unsicher, wie Sie handeln sollen? Holen Sie sich Hilfe!
Hilfetelefon wird immer bekannter
Ein unmittelbarer Rückschluss von gestiegenen Beratungszahlen beim Hilfetelefon auf die tatsächliche Zunahme von häuslicher Gewalt während der Corona-Krise kann nicht gezogen werden.
Belastbare Daten, wie sich das bundesweite Aufkommen von „Gewalt gegen Frauen“ verändert hat, liegen bislang nicht vor. Auf Grundlage der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2020 ergeben sich erste Hinweise, wonach die Zahl der polizeilich bekannt gewordenen Fälle häuslicher Gewalt 2020 leicht gestiegen ist; eine detaillierte Auswertung steht noch aus. (Quelle: Jahresbericht 2020 des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“)
Während der Pandemie hat das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" eine erhöhte Medienpräsenz erzielt. Die gestiegene Bekanntheit sorgte vermutlich für mehr Kontaktaufnahmen - eine Entwicklung, die auch weiterhin erwartet wird.
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung https://www.hilfetelefon.de/ werden Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr unterstützt. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte können sich anonym und kostenfrei lassen.
Sie wurden Opfer oder bedroht?
- Bei akuter Bedrohung wählen Sie die 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
- Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
- Zur Anzeigenerstattung kann Sie eine Person Ihres Vertrauens und/oder ein Rechtsbeistand begleiten.
- Erhält die Polizei Kenntnis über Häusliche Gewalt (z.B. durch Anrufe von Nachbarn), muss sie von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren einleiten.
- Wenn Sie sich noch nicht entscheiden können, die Polizei zu rufen, wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens oder lassen Sie sich beraten, aber handeln Sie!
- Setzen Sie sich mit einer Beratungs- oder Interventionsstelle für Häusliche Gewalt in Verbindung. Den Kontakt in Ihrer Nähe vermittelt Ihnen die Polizei oder das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000 116 016, rund um die Uhr und in vielen Sprachen.
- Notieren Sie sich Einzelheiten zu den Vorfällen, wie Datum, Uhrzeit und was genau geschehen ist.
- Suchen Sie einen Arzt auf, nennen Sie ihm den Ursprung der Verletzungen und lassen Sie die Verletzungen attestieren und z. B. fotografieren, um sie für eine mögliche Strafanzeige beweissicher dokumentiert zu haben.
- Frauenhäuser bieten Ihnen ebenfalls Schutz vor Bedrohung und die Mitarbeiterinnen können Sie bei weiteren Schritten beraten.
- Wenn Sie bedroht oder unter Druck gesetzt werden, melden Sie dies unbedingt der Polizei. Nur so kann die Polizei schnell geeignete Maßnahmen zu Ihrem Schutz einleiten.