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Phishing: Auch Social-Media-Accounts betroffen

Smartphone mit geöffneter Facebook-App.

Sogenanntes „Phishing“ bedeutet, dass Betrüger sich per gefälschten E-Mails oder Websites persönliche Daten beschaffen. Mit diesen Tricks verschaffen sich Kriminelle auch Zugang zu privaten Social-Media-Accounts. Diese werden dann unter anderem dazu genutzt, verbotene Inhalte zu verbreiten. 

Facebook-Accounts betroffen 

Da die Täter das Passwort direkt bei der Übernahme ändern, hat der eigentliche Besitzer oder die Besitzerin des Social-Media-Kontos keine Möglichkeit mehr, selbst auf die Inhalte zugreifen zu können oder das Passwort zu ändern. Die neusten dieser Phishing-Fälle, die bei der Polizei gemeldet werden, zeigen, dass gekaperte Accounts immer öfter für die Verbreitung von verbotenen Inhalten genutzt werden. Auf Facebook aktuell besonders für das Versenden von sogenannter Kinderpornografie.

Häufig spielen im Umfeld derartiger Taten Erpressungen mit einer Geldforderung eine Rolle. Ebenso ist auch in die Rufschädigung, bzw. eine Diskreditierung der Betroffenen in der Öffentlichkeit ein mögliches Motiv der Täter.

Verbreitung von Kinderpornografie ist weltweit ein Verbrechen

Für die Besitzer der Accounts hat das Versenden strafbarer Inhalte über ihre Accounts weitreichende Folgen, denn die Verbreitung von Kinderpornografie ist weltweit ein Verbrechen. Facebook gehört zum amerikanischen Unternehmen Meta. Alle US-amerikanische Provider sind aufgrund eines US-Bundesgesetzes dazu verpflichtet, strafrechtliche relevante Sachverhalte an das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) weiterzuleiten. Die dort gewonnenen Erkenntnisse werden, wenn Accountinhaber in einem anderen Land betroffen sind, von dort aus ins Ausland übermittelt.

Sollte in einem Fall Deutschland betroffen sein, so werden diese Hinweise zunächst durch das Bundeskriminalamt entgegengenommen, dort aufbereitet und im Anschluss dem Bundesland zur Verfügung gestellt, in dem die Accountinhaber der gekaperten Konten ansässig sind.

Polizei ermittelt gegen Inhaber der Accounts - auch in Deutschland

Für die Betroffenen bedeutet es in der Folge, dass die Polizei in Kenntnis über eine Straftat (Besitz oder Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie) gesetzt wurde und diese als Beschuldigte im Strafverfahren erfasst werden, da über den betroffenen Account die entsprechenden Inhalte gepostet wurden.

Seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft werden derart gelagerte Fälle in der Regel im Anschluss eingestellt, da kein Tatbeitrag der betroffenen Accountinhaber vorliegt, dennoch können solche Konstellationen unangenehm für die Betroffenen sein.

Wenn Sie glauben von Phishing betroffen zu sein:
  • Erstatten Sie in jedem Fall Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle – auch bei einem vagen Verdacht. Als Opfer von Internetkriminalität haben Sie die gleichen Rechte wie Opfer anderer Straftaten auch.
  • Führen Sie Aktualisierungen von Software und Betriebssystemen auf allen Geräten immer sofort durch und installieren Sie Antivirenprogramme.
  • Seien Sie skeptisch bei E-Mails unbekannter Absender. Ihre Bank, Diensteanbieter oder Behörden bitten niemals per E-Mail darum, persönliche Daten wie Passwörter über einen Link zu ändern.
  • Bei Zweifeln lassen Sie sich die Echtheit einer E-Mail vom Absender telefonisch bestätigen. Nutzen Sie dafür nicht die Telefonnummer aus der E-Mail, sondern suchen Sie diese selbst heraus.  
  • Vorsicht bei Anhängen mit Formaten wie .exe oder .scr. Diese können Schadsoftware direkt auf Ihr Gerät laden. Manchmal werden Nutzer oder Nutzerinnen auch durch Doppelendungen wie Dokument .pdf.exe in die Irre geführt.
  • Verwenden Sie für die diversen Account-Zugänge möglichst eine Zwei-Faktor-Authentisierung. Durch die zweite Stufe der Identifizierung können Kriminelle selbst dann nicht auf Ihre Daten zugreifen, wenn sie bereits Ihr Passwort erbeutet haben.

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