Waffen sind vor Kindern und Jugendlichen wegzuschließen
Generell gilt: Waffen sind vor Kindern und Jugendlichen so aufzubewahren, dass diese keinen Zugang dazu haben.
Waffen müssen in einem abschließbaren Wertbehältnis aufbewahrt werden, das
den Vorgaben der Allgemeinen Waffenverordnung, Paragraph 13, entspricht.
In dem Paragraphen ist genau geregelt, welches Wertbehältnis für welche
Waffen benötigt wird. Beispielsweise müssen bis zu zehn Kurzwaffen in
einem hochwertigen Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden, das der Norm
DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht.
Der Schlüssel muss sicher aufbewahrt werden, damit Kinder und Jugendliche keinen Zugang haben. Entweder wird der Schlüssel persönlich mit sich geführt oder in einem Schlüsseltresor mit Zahlenkombination aufbewahrt. Für ein Wertbehältnis, das über ein Zahlenkombinationsschloss verfügt, braucht man keinen Schlüssel.
Munition muss getrennt von den Waffen aufbewahrt werden – entweder in einem abschließbaren Innenfach des verwendeten Wertbehältnisses oder in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss.
Im Gegensatz zu den Wertbehältnissen für Waffen muss ein Behältnis für Munition zwar sicher, aber nicht zertifiziert sein.
Weitere Informationen zur Sicheren Aufbewahrung von Waffen finden Sie in der Allgemeinen Waffenverordnung (AWaffV)...




