Planung am praktischen Bedarf orientieren

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Bei der Gestaltung von Schulen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit muss die Forderung nach einer offen gestalteten, einladenden Atmosphäre mit dem Bedürfnis nach Sicherheit bzw. nach einem Schutzraum für ein ungestörtes Lernen und Spielen in Einklang gebracht werden. Dies stellt die soziale Infrastruktur vor mehrere Herausforderungen.

Einbruchsdiebstähle und Sachbeschädigungen verursachen in Schulen und vielen anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit nachweislich Schäden sowie Unterrichts- bzw. Betriebsausfälle extrem hohen Ausmaßes. Der Grund liegt in der Tatgelegenheitsstruktur: Ein niedriges Entdeckungsrisiko nach Schul- bzw. Betriebsschluss korreliert mit bautechnisch bedingten Schwachstellen wie beispielsweise einer Vielzahl von leicht zu überwindenden Fenstern und Türen sowie einem hohen Tatanreiz aufgrund des potenziellen Stehlguts, wie beispielsweise eine hochwertige IT-Ausstattung.

Darüber hinaus werden Thematiken wie Amokschutz oder Problemlagen wie Drogenhandel bzw. -konsum im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung relevant. Sie stellen die soziale Infrastruktur vor zusätzliche Herausforderungen.

 

Grundsätzliche Planungsempfehlungen

Empfohlen wird, einen „widerstandsfähigen“ Raum zu schaffen. Um die Voraussetzung dafür - die Identifikation zwischen den Nutzenden der jeweiligen Einrichtung und dem Bauwerk - herzustellen, muss mittels einer eng an den praktischen Bedarfen orientierten Planung das Gefühl für Verantwortlichkeit und Eigentum gestärkt werden. Die künftigen Nutzenden sollten daher frühzeitig z.B. mittels Workshops in die Planungsprozesse eingebunden werden. Ebenfalls kann die kontinuierliche Einbindung der umliegenden Nachbarschaft zu einer stärkeren Identifikation und damit höheren informellen sozialen Kontrolle führen. Eine umfängliche Beteiligung gilt sowohl für Neuplanungen, aber auch für Maßnahmen rund um den Bestand, die zur Verbesserung bzw. Behebung der Problemlage beitragen sollen. 

Bereits bei der Standortauswahl gilt der Grundsatz: Menschen fühlen sich in belebten Räumen sicherer - während potenziell Kriminelle dies eher abschreckt. Es sollten daher keine Grundstücke in isolierten Lagen oder Randlagen, also Gebieten mit geringer Sozialkontrolle, ausgewählt werden. Das gilt auch für die Planung der Schulwege.

 

Weiterführende Informationen zur Planung finden Sie hier:

  • TR 14383 – 2 Vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung - Stadt- und Gebäudeplanung - Teil 2: Stadtplanung
  • Lebensraum Schule, 2015 Fraunhofer, IRB Verlag
  • DGUV – Sichere Schule
  • Technische Richtlinien und Vorgaben der Unfallkassen der Länder
  • Internetseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit Informationen zu sämtlichen Bauteilen, Vorschriften, Normen etc. bei Schulen und Kitas:
    www.sichere-schule.de
    www.sichere-kita.de

 

Exemplarische Leitfragen zur Gestaltung von Schulen, Kitas und Jugendtreffs:

  • Sind die allgemeinen Ursachen von „günstigen Tatgelegenheitssituationen“ bei der Planung der Einrichtung bekannt gewesen?
  • Ist der Begriff „Sozialkontrolle“ in seiner Bedeutung für die Kriminalitätsvorbeugung bekannt?
  • Ist die Bedeutung der Attraktivität des Planungsobjekts sowie der anzustrebenden Identifikation der Nutzenden für die Kriminalprävention bekannt?
  • Werden dementsprechende Maßnahmen bereits bei der Planung durchgeführt?