Weitere Initiativen zum Schutz unserer Kinder
Eine weitere besonders menschenverachtende Form sexueller Ausbeutung ist der so genannte Kindersextourismus.
Insbesondere in Ländern mit großer Armut wird die Not der dort lebenden Kinder schamlos ausgenutzt. Sie ziehen in Touristenzentren und bieten sich dort als „Sexobjekte“ an, um auf ein zusätzliches Einkommen zu hoffen. Eingeschritten wird dabei nur in den seltensten Fällen.
Diesen Umstand nutzen auch Kindersextouristen und produzieren bei ihren Aufenthalten in eigener Regie Bilder oder Videos, die zuhause mit „Gleichgesinnten“ getauscht oder auch verkauft werden, und finanzieren sich so „ganz nebenbei“ ihre Reisen. Teilweise werden diese direkt elektronisch vom Urlaubsort nach Hause geschickt, um Problemen beim Zoll aus dem Weg zu gehen.
Die Täter reisen zurück in ihre „heile Welt“, die Opfer bleiben zurück und müssen mit der schrecklichen Situation des Missbrauchs fertig werden. Verheerend sind neben den körperlichen vor allem die seelischen Folgen für die Betroffenen. Einmal ins Internet gebracht, sind die Bilder nicht mehr zu kontrollieren, und das Opfer bleibt auf Dauer mit dem Missbrauch konfrontiert.
In einer gemeinsamen Aktion von DRV (Deutscher ReiseVerband e.V.), ECPAT (Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung), the code (www.thecode.org) und der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes wurde zum Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern das Faltblatt „Kleine Seelen, große Gefahr“ entwickelt.
Ziel ist, Urlauber für das Thema zu sensibilisieren und Reisende als Verbündete im Kampf gegen Kinderprostitution zu gewinnen. So enthält das Faltblatt konkrete Tipps und Empfehlungen, die zeigen, wie zur Bekämpfung solcher Straftaten beigetragen werden kann. „Zeigen Sie Zivilcourage – auch im Urlaub“, fordern die Herausgeber. Es gilt, gemeinsam aktiv zu werden, um insbesondere der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern die Grundlagen zu entziehen.
Das zwischenzeitlich überarbeitete Faltblatt wird seit Beginn der Wintersaison 2001/2002 von der deutschen Reisebranche an Kunden verteilt. Zusammen mit den Reiseunterlagen erhalten Sie dieses von ihrem Reiseveranstalter oder Reisebüro.
Mit ihrer Beteiligung an der Informationskampagne macht auch die deutsche Reisebranche ihre Bereitschaft deutlich, soziale Verantwortung zu übernehmen. Deutliches Signal dafür ist das erklärte Ziel des DRV, mit ECPAT einen umfangreichen Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung zu vereinbaren und damit aktiv und nachhaltig für die Rechte Minderjähriger einzutreten.
Zu den Vereinbarungen der Verhaltensrichtlinien zählen:
Aktionsplan der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung.
Die wirksame Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat für die Bundesregierung hohe Priorität. Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung sowie den Schutz der Opfer solcher Gewalttaten langfristig zu verbessern, hat das Bundeskabinett am 29. Januar 2003 einen Aktionsplan verabschiedet. Er wird fortlaufend umgesetzt.
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Aktionsplan folgende Ziele:
Durch die Weiterentwicklung des Aktionsplans werden Maßnahmen umgesetzt, die in der Nachfolge des „Dritten Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden“ entwickelt wurden. Über den Umsetzungszustand der Maßnahmen informiert ein Sachstandsbericht von November 2008, der über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de) eingesehen werden kann.
Zu den wesentlichen Eckpfeilern, die bereits umgesetzt wurden, gehören die Reform des Sexualstrafrechts sowie die Verbesserung des Opferschutzes. Mit der Verschärfung des Sexualstrafrechts wurden wichtige Gesetzeslücken geschlossen, Strafen verschärft und der strafrechtliche Schutz von Kindern und behinderten Menschen verbessert. Das Gesetz gilt seit dem 05. November 2008. Mit dem im Oktober 2009 beschlossenen Gesetz zum verbesserten Opferschutz werden künftig die Interessen der jugendlichen Zeugen und Opfer im Strafverfahren stärker berücksichtigt.