Das Internet - kein rechtsfreier Raum
Regelmäßig machen sich Täter beim Umgang mit Kinderpornografie die vermeintliche Anonymität des Internets für ihre Zwecke zunutze.
Grundsätzlich ist es für die Polizei möglich, beteiligte Personen zu identifizieren. Dabei gelingen auch immer wieder Aufsehen erregende Ermittlungserfolge.
Die Polizei führt regelmäßig eigene Recherchen im Internet durch. Diese erfolgen anlassunabhängig als polizeiliche Fahndungsmaßnahme zur Gefahrenabwehr oder bei konkreten Hinweisen und Anzeigen als ermittlungsbegleitende Maßnahme bzw. auf Ersuchen anderer Dienststellen.
Die Landeskriminalämter in Baden-Württemberg (Arbeitsbereich Internet-Recherchen, AIR), Bayern (Sachgebiet 524, Netzwerkfahndung), Rheinland-Pfalz (Zentralstelle für Internetkriminalität, ZFI), Niedersachsen (Anlassunabhängige Recherche in Datennetzen, AuR), Nordrhein-Westfalen (SG 34.3 Zentrale Internet Recherche, ZIR) und Hessen (SG 323 IUK/Task Force Internet, TFI) sowie das Bundeskriminalamt (Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen, ZaRD) verfügen über spezielle Rechercheeinheiten, die im Internet gezielt nach strafbaren Inhalten suchen.
Die Polizei geht bei ihren Ermittlungen nach kriminalistischen Gesichtspunkten und unter Beachtung rechtlicher Vorgaben vor, damit die so erlangten Informationen national wie auch international als Beweismittel vor Gericht Bestand haben.