Grundrechte aller Bürger garantieren

Die Aufgabe der Polizei in einem Rechtsstaat ist es, die Ausübung der Grundrechte für die Bürger zu garantieren und etwaige Gefahren abzuwenden bzw. Straftaten zu verhindern und zu verfolgen. Zu den Grundrechten  aller Bürger gehört beispielsweise das Recht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Grundgesetz (GG)) oder das Recht, an friedlichen Versammlungen (z.B. Demonstrationen) teilzunehmen (Art. 8 GG).

Grundrechte aller Bürger garantieren

Die Aufgabe der Polizei in einem Rechtsstaat ist es, die Ausübung der Grundrechte für die Bürger zu garantieren und etwaige Gefahren abzuwenden bzw. Straftaten zu verhindern und zu verfolgen. Zu den Grundrechten aller Bürger gehört beispielsweise das Recht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Grundgesetz (GG)) oder das Recht, an friedlichen Versammlungen (z.B. Demonstrationen) teilzunehmen (Art. 8 GG).

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Auf Versammlungen hat die Polizei die Aufgabe, zum einen das Demonstrationsrecht der Teilnehmer zu schützen und zum anderen dafür zu sorgen, dass die Versammlung friedlich verläuft. Dabei gerät sie immer wieder zwischen die Fronten, zum Beispiel wenn sie das Demonstrationsrecht von Demonstrierenden vor gewalttätigen Gegendemonstranten schützen muss oder wenn Personen aus dem Schutz friedlicher Demonstrationen heraus Gewaltstraftaten begehen.

Ein besonderer Aufgabenschwerpunkt polizeilicher Ermittlungen ist der polizeiliche Staatsschutz, der für den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zuständig ist. Hier wird zwischen den Phänomenbereichen „Rechts“, „Links“, "Ausländische Ideologie" und "Religiöse Ideologie" wie z.B. Islamismus unterschieden. Neben der Strafverfolgung spielt auch die Gefahrenabwehr eine große Rolle.

Vom Auftrag der Polizei ist die Tätigkeit des Verfassungsschutzes zu unterscheiden. Seine Aufgabe besteht darin, Informationen über Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung (FdGO) gerichtet sind.

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