Gewalt gegen Senioren

Haben Sie auch schon überlegt, ob Sie auf der Straße noch sicher sind? Man hört ja so viel über Gewaltverbrechen. Doch der Eindruck täuscht. Zumeist sind es Einzelfälle, bei denen Täter wie Opfer hauptsächlich junge Menschen sind. Dies bestätigen die polizeilichen Ermittlungen Jahr für Jahr. Ältere Menschen sind deutlich weniger gefährdet.

Gewalt gegen Senioren

Haben Sie auch schon überlegt, ob Sie auf der Straße noch sicher sind? Man hört ja so viel über Gewaltverbrechen. Doch der Eindruck täuscht. Zumeist sind es Einzelfälle, bei denen Täter wie Opfer hauptsächlich junge Menschen sind. Dies bestätigen die polizeilichen Ermittlungen Jahr für Jahr. Ältere Menschen sind deutlich weniger gefährdet.

 

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Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023 zeigt: Ältere Menschen ab 60 Jahren werden verhältnismäßig selten Opfer von Gewalt. Nur 15.720 ältere Personen wurden als Opfer registriert. Das sind ca. 6,2 Prozent aller Opfer von Gewaltkriminalität (255.466).

Tatsächlich sind Täter und Opfer von Gewalttaten ganz überwiegend junge Menschen. Dies belegen neben der Polizeilichen Kriminalstatistik auch diverse soziologische und kriminologische Studien.

Dennoch sollten Straftaten gegen ältere Menschen auf keinen Fall verharmlost werden. Die Erkenntnis der Statistik nützt dem Einzelnen, der Opfer einer Straftat wurde, nichts. Die Angst vor den Folgen von Gewalt kann bei betroffenen Senioren schwerer wiegen als etwa bei jüngeren Opfern. Die altersbedingte Unsicherheit kann im Fall einer konkreten Opfererfahrung weiter verstärkt werden.

So schützen Sie sich vor Gewalt im Alter

Es gibt vieles, was Sie tun können, um kein Opfer von Gewalt zu werden. Generell gilt: Eine aktive Lebensgestaltung mit regen Außenkontakten schenkt einerseits Selbstbewusstsein und schreckt andererseits potenzielle Täter von vornherein ab.

Gefahren an der Haustür

Ein häufiger Ort für Straftaten bei Senioren ist die Wohnungstür. So schützen Sie sich:

  • Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, jemanden unangemeldet einzulassen.
  • Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen genau an, zum Beispiel durch den Türspion oder das Fenster. Benutzen Sie die Türsprechanlage.
  • Öffnen Sie Ihre Tür immer nur mit vorgelegter Türsperre. Ist keine Sperre vorhanden, öffnen Sie nicht. Sprechen Sie durch die geschlossene Tür.
  • Sind Sie allein, dann bitten Sie einen Nachbarn hinzu oder bestellen Sie den Besucher zu einem späteren Termin, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
  • Vereinbaren Sie deshalb mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, dass Sie sich gegenseitig beistehen, wenn Unbekannte an Ihrer Tür klingeln. Halten Sie dazu die Telefonnummern Ihrer Nachbarn immer griffbereit.
  • Wehren Sie sich gegen zudringliche Besucher notfalls auch energisch: Sprechen Sie laut mit ihnen oder rufen Sie um Hilfe.
  • Informieren Sie sofort die Polizei über den Notruf 110, wenn Ihnen eine Person und/oder die Art und Weise der Kontaktaufnahme verdächtig vorkommen.

Gefahren unterwegs

Straßenräuber und -diebe sind oft Jugendliche, aber auch Kinder, die in der Regel auf Schnelligkeit und Überraschung statt auf Gewalt setzen. Im Vorbeilaufen oder -fahren, zum Beispiel auf dem Fahrrad oder Moped, greifen sie nach den Handtaschen älterer Damen. Falls tatsächlich einmal Räuber versuchen sollten, Ihnen die Tasche zu entreißen, dann lassen Sie diese los und leisten Sie keinen Widerstand, damit die Täter keine Gewalt anwenden. Sie könnten im Gerangel mit dem Täter leicht stürzen und sich dabei erheblich verletzen.

Unsere nachfolgenden Tipps helfen Ihnen, solchen Situationen aus dem Weg zu gehen oder Ihren persönlichen Verlust so gering wie möglich zu halten. Ihre Vorsicht sollte aber nicht auf Kosten der Lebensqualität gehen. Schließlich besteht die Welt nicht nur aus Räubern. Unternehmen Sie möglichst viel mit Bekannten und Freunden: Eine Gruppe ist der beste Schutz und bringt zudem Spaß und Abwechslung.

  • Eine Begleitung bietet Ihnen unterwegs guten Schutz. Fragen Sie Nachbarn, Bekannte oder Verwandte, ob diese Sie bei Besuchen oder Besorgungen (Post, Bank, Sparkasse, Einkauf) begleiten.
  • Nehmen Sie generell nur Dinge mit, die Sie wirklich benötigen.
  • Achten Sie gerade nach dem Geldabheben auf Fremde, die Ihnen folgen. Gehen Sie möglichst durch belebte Gegenden mit Passanten und Geschäften nach Hause.
  • Lassen Sie in der Öffentlichkeit, zum Beispiel in Gaststätten, niemanden sehen, wie viel Geld Sie bei sich haben.
  • Wenn Sie auf offener Straße angesprochen werden, dann seien Sie wachsam, wenn jemand Sie um Feuer bittet oder darum, Kleingeld zu wechseln. In dem Moment, in dem Sie die Geldbörse in der Hand oder die Hände in den Taschen haben, könnten die Räuber zugreifen.
  • Unabhängig davon gilt: Haben Sie möglichst wenig Bargeld im Geldbeutel und auch zu Hause.

Gewalt in der Pflege

Gewalt in der Pflege kann sowohl im häuslichen Bereich als auch bei der ambulanten und stationären Pflege auftreten. Damit ist einerseits die Vernachlässigung pflegebedürftiger Personen gemeint. Dazu gehören das Alleinlassen dieser Menschen oder die Verweigerung ausreichender Nahrungs- und Flüssigkeitsversorgung bzw. ausreichender Körperpflege und Bettreinigung.

Zum anderen gehören dazu Misshandlungen, wie zum Beispiel das Beschimpfen, Einschüchtern, Isolieren oder das Androhen einer Heimeinweisung. Weitere Formen der Misshandlung sind ein zu hartes Zufassen, Drängen, Ziehen an Ohren und Haaren, der Zwang zur Bettruhe, das Einschränken des freien Willens mit Beruhigungsmitteln oder das Fixieren von Armen und Beinen bis hin zu Schlägen. In diesen Fällen können bereits Straftatbestände erfüllt sein.

Im familiären Bereich kommt es am häufigsten durch diejenigen Familienmitglieder zu Übergriffen, die kontinuierlich mit der Pflege von Angehörigen beschäftigt sind. Ursache kann der tagtägliche Kontakt mit der pflegebedürftigen Person sein. Dadurch kann es zur permanenten Anspannung und Überforderung kommen, die der Einzelne unter Umständen nicht rechtzeitig genug wahrnimmt. Verbale, psychische oder körperliche Gewalttätigkeiten können die Folge sein.

 

Sie haben einen Angehörigen in einer Pflegeeinrichtung?

  • Nehmen Sie Ihre Angehörigen und Mitpatienten ernst, wenn sie sich beklagen oder beschweren.
  • Achten Sie auf Missstände, augenscheinliche Verletzungen oder Anzeichen von Verwahrlosung der pflegebedürftigen Person.
  • Informieren Sie in diesen Fällen die Heimleitung, die zuständige Aufsichtsbehörde oder die Polizei.

 

Sie pflegen einen Angehörigen selbst?

  • Schützen Sie sich vor Überforderung und prüfen Sie mögliche Pflegealternativen.
  • Informieren Sie sich über Entlastungsmöglichkeiten nach dem Familienpflegezeitgesetz.
  • Lassen Sie sich von professionellen Pflegekräften beraten, ob Sie die Voraussetzungen mitbringen, um die häusliche Pflege übernehmen zu können.
  • Nutzen Sie das Beratungsangebot der Pflegekassen und der regionalen Pflegestützpunkte.
  • Suchen Sie den Kontakt zu Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen.

 

Sie bereiten sich auf Ihre eigene Pflegesituation vor?

  • Überlegen Sie möglichst frühzeitig vor Eintritt der Pflegesituation mit Ihrer Familie, wie Sie Ihr Leben im Fall einer Pflegebedürftigkeit gestalten wollen.
  • Sorgen Sie auch rechtlich vor, falls Sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, eigene Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Betreuungsverfügung.

 

In allen Fällen gilt:

Teilen Sie sich Verwandten, Freunden, Bekannten mit. Denken Sie daran, dass es in allen Städten, Kommunen und Gemeinden soziale Hilfseinrichtungen und Seniorenverbände/-einrichtungen gibt. So haben Sie die Möglichkeit, Folgen von Gewalt besser zu verarbeiten. Nutzen Sie die Hilfe von Opferschutzeinrichtungen (z. B. WEISSER RING e.V.) und ähnlichen Organisationen, die Sie seelisch betreuen und auch bei Schadenersatzansprüchen praktisch unterstützen.

Beratungsstellen

Externe Beratungsstellen für Senioren sind bei der folgenden Institution zu erfragen:

 

Allgemeine Informationen zu Senioren können Sie hier erhalten:


Opferschutzeinrichtung


Hier können Opfer von Straftaten neben psychischer Unterstützung auch materielle Unterstützung in Notlagen erhalten.

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