Gezeichnet: B. Trug
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Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet für das Jahr 2010 68.528 Fälle des Betrugs mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel, also mit EC- oder Kreditkarten.
Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl um 3,4 Prozent. Im Bereich des Betrugs mit Debitkarten (z.B. girocard, früher auch als ec-Karte bezeichnet) mit PIN konnte ein leichter Anstieg von 23.163 (2009) auf 23.612 im Jahr 2010 festgestellt werden. Betrugsfälle im Bereich rechtswidrig erlangter Debitkarten ohne PIN gingen von 18.759 auf 13.785 Fälle zurück.
Die Abnahme hat wahrscheinlich mehrere Ursachen:
Zugenommen hat jedoch der Betrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten, und zwar von 17.072 Fälle (2009) auf 19.100 Fälle im Jahr 2010. Der Anstieg dürfte auch auf Serientaten von mehreren Tätergruppen an Geldausgabeautomaten durch den Gebrauch so genannter "Dublettenkarten" (codierte Kartenrohlinge mit entwendeten Zahlungskartendaten) zurückzuführen sein. Der Betrug mit Kreditkarten bleibt auf dem Niveau von 2009 mit 8.971 Fällen; 2010 wurden 8.974 Fälle registriert.
In fast allen Deliktsbereichen des Betruges mit unbaren Zahlungsmitteln kann man von einer so genannten "importierten Kriminalität" sprechen. Dabei treten insbesondere osteuropäische, asiatische und schwarzafrikanische Tätergruppen in Erscheinung.