Sicherheit geht vor –Tipps gegen Betrug im Internet
Polizei, eBay und Versandhandel gegen Internet Kriminalität
Polizei: Verbraucher sind häufig zu sorglos im Netz unterwegs
Stuttgart – Kaum eine Handelssparte kann derzeit mit solchen Wachstumszahlen glänzen wie der Online-Handel: Der Verkauf von Waren über das Internet nahm nach Angaben des deutschen Versandhandels im vergangenen Jahr um 36 Prozent zu - allein bei eBay wurden im Jahr 2004 Artikel im Wert von 34,2 Milliarden gehandelt. Aber nicht nur die Zahl der Kaufwilligen und ihrer Geschäfte steigt. Längst haben auch Kriminelle den Handel im Internet, den so genannten E-Commerce, für ihre Machenschaften entdeckt. So registrierte die Polizei im Jahr 2004 in der Polizeistatistik 270.000 Anzeigen wegen Waren- und Warenkreditbetrugs. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Zunahme von rund 45.000 Fällen. Die Polizei führt den Anstieg beim Warenbetrug zu einem erheblichen Teil auf betrügerische Geschäfte im Internet zurück, die rund 42 Prozent aller Fälle ausmachen. Im Hinblick darauf ist es in zunehmendem Maße Besorgnis erregend, wie unbedarft sich viele deutsche Verbraucher im Netz tummeln.
Gemeinsam mit eBay und dem Versandhandel informiert die Polizei über die Tricks der Internet-Betrüger und zeigt, wie sich der Einzelne davor schützen kann.
Internet-Kriminelle geben sich als solvente Käufer aus und schicken dann nicht gedeckte Schecks, oder sie locken ihre Opfer mit einem angeblichen Traumangebot und liefern nach Bezahlung keine oder nur minderwertige Ware. Unter der scheinbaren Anonymität des Internets - gerade bei den überaus beliebten Online-Auktionen - machen sich die Betrüger die Arglosigkeit der Surfer zunutze. Die breite Palette der Verkaufsangebote reicht von A wie Armbanduhren über E wie Elektroartikel bis Z wie Zahnseide. Während sich der Kunde auf herkömmlichen Flohmärkten und Auktionen vor Ort ein Bild über den Artikel machen und ihn zur Begutachtung in seinen Händen halten kann, ist dies in der virtuellen Welt des Internets nicht möglich. Dort erscheinen Abbildungen und Beschreibungen, die gelegentlich attraktiv und vom Preisangebot scheinbar lukrativ wirken. Immer wieder lassen sich Bieter davon „blenden“ und überweisen arglos den entsprechenden Geldbetrag, nachdem sie den Zuschlag für den Artikel erhalten haben. Traurige Realität ist aber oft: Das Geld ist weg, und der erworbene Artikel kommt nicht an. In anderen Fällen kommt die Warensendung zwar an, die Enttäuschung ist aber groß, da der erworbene Artikel unter Umständen defekt oder sogar eine Fälschung ist.
Gemeinsam gegen Internet-Kriminelle: Kooperation zwischen Polizei, eBay und Bundesverband des Versandhandels
Um gezielt gegen diese Betrügereien im Internet vorzugehen, hat die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes jetzt in Kooperation mit eBay und dem Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) im Internet unter www.polizei-beratung.de praktische Hinweise und Tipps für Verbraucher und Anbieter eingestellt. Dazu gehören vor allem die folgenden „Zehn goldenen Regeln“ als Vorsichtsmaßnahmen beim E-Commerce:
- Informieren Sie sich als privater Teilnehmer am E-Commerce so gut es geht über Ihren Geschäftspartner, also z.B. den Verkäufer eines Artikels in einer Online-Auktion.
- Achten Sie bei gewerblichen Händlern auf die so genannte Anbietertransparenz und vergewissern Sie sich, dass beispielsweise Kriterien wie - Identität/Anschrift des Anbieters - Garantie- und Gewährleistungsbedingungen - Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht - Warenbeschreibung und Preis der Ware - Zeitpunkt über das Zustandekommen des Vertrages - Lieferbedingungen inklusive Versandkosten sowie - Zahlungsmodalitäten auf den Seiten des Internet-Shops oder der Auktion leicht auffindbar sind. Ansonsten ist Misstrauen angebracht.
- Prüfen Sie insbesondere solche Angebote ganz genau, bei denen Sie in finanzielle Vorleistung treten müssen.
- Informieren Sie sich auf den Internet-Seiten von Verbraucherschutzverbänden, privaten Vereinen, speziellen Diskussionsforen und Computerzeitschriften oder auch dem Sicherheitsportal von eBay über mögliche Risiken.
- Achten Sie auf Ihr Rückgaberecht. Nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge kann ein Kaufvertrag, der zwischen einem gewerblichen Händler mit einem Verbraucher geschlossen wurde, innerhalb von zwei Wochen widerrufen oder die Ware zurückgeben werden.
- Die Zwei-Wochen-Frist beginnt, nachdem dem Verbraucher die Belehrung über sein Widerrufsrecht zugegangen ist bzw. wenn er die Ware zu Hause erhalten hat, ansonsten verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
- Achten Sie auf die Bezahlmöglichkeiten des Online-Geschäfts. Geben Sie der Zahlung per Rechnung, Überweisung oder Bankeinzug den Vorzug vor Kreditkartenzahlung oder Nachnahme.
- Informieren Sie sich über Zusatzkosten. Händler aus Nicht-EULändern müssen nur mitteilen, dass Zusatzkosten wie Steuern oder Zoll anfallen können, aber nicht, wie hoch diese im Einzelfall sind. Lediglich die genauen Versandkosten müssen immer genannt werden.
- Achten Sie auf technische Sicherheit: Anbieter sollten eine verschlüsselte Datenübertragung ermöglichen. Meist geschieht dies mit dem Verschlüsselungsverfahren „SSL“. Erkenntlich ist dies an dem „s“ hinter dem http:// in der Adresszeile des Browsers und weiteren visuellen Hinweisen, dass eine gesicherte Verbindung zu dem Anbieter besteht.
- Tritt trotz aller Bemühungen ein Schadensfall ein, zeigen Sie den Sachverhalt sofort bei der Polizei an!
Jeder Besitzer einer Homepage hat die Möglichkeit, auf diese „Zehn Goldenen Regeln“ zu verweisen und kann damit zu einer weiten Verbreitung der wertvollen Informationen beitragen. Hierzu gibt es elektronische Aktionsbanner, die im Internet-Auftritt unter
http://www.polizei-beratung.de/vorbeugung/gefahren_im_internet/e_commerce/banner_download
heruntergeladen werden können.
Ferner verweist die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes auch auf die empfohlenen Gütesiegel der Initiative D 21“. Sie wird getragen von der deutschen Wirtschaft, dem Bundeswirtschaftsministerium und der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände. Um das Vertrauen in den Online-Handel zu stärken, hat diese Initiative Qualitätskriterien für Online-Angebote entwickelt und auf dieser Grundlage eine Liste mit geprüften Gütesiegeln erstellt (www.internet-guetesiegel.de).
Alle Empfehlungen der Polizei, von eBay und dem Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) für Käufer und Anbieter in Sachen E-Commerce finden Sie im Internet unter www.polizei-beratung.de .
„Phishing“ - Gefahr bei Online-Bankgeschäften
Jeder dritte Deutsche und damit 54 Prozent der Internet-Nutzer wickeln inzwischen Bankgeschäfte online ab. Und auch hier lauert Gefahr: Das so genannte „Phishing“ (aus ´Password´ und ´fishing´ = Abfischen von Passwörtern) macht vielen Online-Bankern das Leben schwer.
Die Kriminellen haben es dabei auf Passwörter abgesehen. Mit betrügerischen E-Mails lenken sie die Anwender auf gefälschte Webseiten, um an ihre Zugangsdaten von Bank- und eBay-Konten zu gelangen. Hier ist allergrößtes Misstrauen angesagt, denn weder Banken noch eBay fragen außerhalb des Portals nach Kreditkartennummern oder Kennwörtern.
Die Polizei empfiehlt beim Verdacht auf einen erfolgreichen Phishing-Angriff, bei dem Dritte unter Umständen sensible Daten erhalten haben könnten, den Onlinezugang für das betroffene Konto sofort bei der Bank sperren zu lassen. Betrügerische Mails sollten zudem gesichert und darüber hinaus bei der Polizei Anzeige erstattet werden. Gleiches gilt beispielsweise auch für eBay. Das Unternehmen stellt Informationen zum Schutz vor Phishing unter
http://pages.ebay.de/sicherheitsportal/anti_phishing/
zur Verfügung. Damit es dazu aber erst gar nicht kommt, mahnt die Polizeiliche Kriminalprävention dazu, zunächst für die Basissicherheit beim Surfen durchs Netz zu sorgen und einen Virenscanner mit Echtzeitschutz zu installieren sowie eine Firewall zu aktivieren. Das Thema Sicherheit wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern noch immer sträflich vernachlässigt, so die Feststellung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Jeder Vierte ist ohne Virenschutzprogramm im Netz unterwegs und nur die Hälfte der Internet-Nutzer setzt zum Schutz der eigenen Daten eine Firewall ein. Was viele Verbraucher offenbar nicht wissen oder nicht wahrnehmen: Gerade diese Programme können Privatanwender kostenlos im Internet herunterladen. Überdies sind sie sehr einfach zu bedienen.
Hierzu zwei Hinweise:
- Beachten Sie die Bedienungsanleitungen von Hard- und Software. Dort finden Sie Hilfestellung bei der Konfiguration für sichere Arbeitsumgebungen.
- Stellen Sie fest, ob Datenschutzbestimmungen beachtet werden. Nach dem Teledienste-Datenschutzgesetz muss der Kunde bei der Online-Erfassung seiner Daten ausdrücklich seine Einwilligung erklärt haben, wenn diese Daten anderweitig genutzt werden sollen.




