Raub: vielfältige Erscheinungsformen

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Raubstraftaten werden in verschiedene kriminologische Erscheinungsformen unterteilt: Raub auf Straßen, Wegen und Plätzen, Handtaschenraub, Raub aus Wohnungen, Raub auf Zahlstellen und Geschäfte, Raub auf Geld- und Werttransporte, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer.

Allen Raubdelikten ist gemeinsam, dass die Täterin oder der Täter oft ein unverhältnismäßig hohes Maß an Gewalt einsetzt oder droht einzusetzen, um in den Besitz der Beute zu gelangen. Insbesondere der Straßen- und Handtaschenraub sind Delikte, die ganz wesentlich zur Angst vor Verbrechen in der Bevölkerung beitragen.

Der Straßenraub ist die häufigste Form bei den Raubdelikten und ein typisches Großstadtdelikt. Eine bestimmte Vorgehensweise gibt es beim Straßenraub nicht. Meist greifen männliche Einzeltäter unter 21 Jahren vorwiegend einzelne, körperlich unterlegene Opfer an. Bei jugendlichen Täterinnen und Tätern ist das Handeln innerhalb einer Gruppe typisch. Ihre Opfer sind eher im gleichen Alter wie sie. In dieser Altersklasse geht es oft nicht um eine Bereicherung, sondern die Motive sind Dominanzverhalten, Langeweile oder Nachahmung. Der Gebrauch von Waffen (relativ selten) und Gegenständen ist bei einigen Täterinnen und Tätern eingeplant, um erwarteten oder tatsächlichen Widerstand zu überwinden.

Bezeichnend für den Handtaschenraub ist das überraschende Wegnehmen bzw. Wegreißen einer Handtasche oder eines ähnlichen Gebrauchsgegenstandes ohne weitergehende Auseinandersetzung mit dem Opfer. Die Täterin oder der Täter setzt die eigene Körperkraft unter Ausnutzung des Überraschungsmoments beim Vorbeilaufen oder Vorbeifahren mit dem Motorrad, Fahrrad oder Sonstigem ein. Die Täter sind vorwiegend männliche Jugendliche, die Opfer meistens ältere Frauen. Bevorzugte Tatorte sind Stadtrandanlagen, Parkanlagen, Friedhöfe und Nebenstraßen.

 

Sie wurden Opfer eines Raubes?

  • Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
  • Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
  • Prägen Sie sich nach Möglichkeit Aussehen und Bekleidung des Täters oder der Täterin sowie besondere Merkmale ein. Dazu gehören zum Beispiel Brille, Tätowierung, Frisur oder Fluchtmittel wie Auto, Fahrrad, Bahn, die Fluchtrichtung, mögliche Bewaffnung sowie den Ablauf der Tat. So können Sie dazu beitragen, den Täter oder die Täterin zu fassen.
  • Gibt es Zeugen? Bitten Sie Passanten oder andere Beobachter des Raubes, sich als Zeuge oder Zeugin zur Verfügung zu stellen und notieren Sie sich deren Personalien.
  • Wenn Sie beim Raub verletzt wurden, lassen Sie Ihre Verletzungen medizinisch behandeln und dokumentieren. Sie sollten sich von Ihrem Hausarzt, einem Facharzt oder in einem Krankenhaus behandeln lassen. Hier werden Ihre Verletzungen zugleich dokumentiert. Dieses Attest kann sowohl im Strafverfahren als auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) als Beweismittel von Bedeutung sein. Die Kosten für die Behandlung übernimmt in der Regel Ihre Krankenversicherung.
  • Wenn es mit dem Täter oder der Täterin unmittelbaren Körperkontakt gab, waschen Sie die betroffene Körperstelle bzw. Ihre Kleidung bitte nicht. Denn nur so können mögliche Spuren gesichert werden. Haben Sie den Täter oder die Täterin durch Ihre Gegenwehr verletzt, z.B. durch kratzen? Dann waschen Sie sich auch hier nicht, sondern lassen Sie die Spuren bei der Polizei sichern.

 

Ihr Smartphone wurde geraubt?

  • Lassen Sie gestohlene SIM-Karten und Mobiltelefone sperren. Nutzen Sie dafür den zentralen Sperrnotruf 116 116 oder besuchen Sie die Homepage für den Sperrnotruf: www.sperr-notruf.de.
  • Melden Sie den Raub der  Hotline Ihres Mobilfunk-Anbieters.
  • Falls Sie Ihr Smartphone als Zugang zu passwortgeschützten Diensten (z.B. Paypal, E-Mail-Account, etc.) verwenden, ändern Sie unbedingt Ihre Passwörter. Beachten Sie dies auch für Ihre Zugänge zu sozialen Netzwerken etc.
  • Für die Fahndung nach Ihrem geraubten Gerät benötigt die Polizei die 15-stellige Seriennummer (IMEI-Nummer) Ihres Mobiltelefons. Diese Nummer steht generell auf der Verpackung des Gerätes. Darüber hinaus können Sie sie durch Eingabe der Tastenkombination *#06# abrufen und in Ihren Unterlagen notieren.

Einen Ratgeber mit Hinweisen für den Fall eines Verlustes von Handy und Smartphone finden Sie auch unter www.mobilsicher.de.

Wenn Ihnen Ihr Schlüssel entwendet wurde, dann lassen Sie Ihren Schließzylinder austauschen.

 

Ihre EC- oder Kredit-/Zahlungskarte wurde geraubt?

  • Gestohlene Zahlungskarten sollten Sie unverzüglich sperren lassen.
  • Nutzen Sie dafür den zentralen Sperrnotruf 116 116 oder besuchen Sie die Homepage für den Sperrnotruf: www.sperr-notruf.de
  • Melden Sie den Raub Ihrem Bankinstitut.

Kreditkarten können Sie am einfachsten durch Angabe der Kreditkartennummer sperren lassen. Steht Ihnen diese nicht zur Verfügung, reichen meist auch Ihr Name, Geburtsdatum und Ihre Adresse sowie der Name Ihrer Bank. Teilweise ist auch eine nur vorübergehende Sperrung möglich. Zur Sperrung von EC- oder anderen Zahlungskarten benötigen Sie Ihre Kontonummer. Sind Sparbücher oder Anlagedokumente abhandengekommen, so melden Sie dies bitte unverzüglich Ihrem Geldinstitut.

 

Ihnen wurden amtliche Ausweise geraubt?

  • Melden Sie gestohlene Ausweise bei den örtlich zuständigen, ausstellenden Behörden.
  • Wenn ein Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion gestohlen wurde oder abhandengekommen ist, muss die Online-Ausweisfunktion so schnell wie möglich gesperrt werden. Das geht im Bürgeramt oder über den zentralen 24-Stunden-Sperrnotruf 116 116 sowie über www.kartensicherheit.de.
  • Zum Sperren der Online-Ausweisfunktion über den Sperrnotruf werden der Familienname, der erste Vorname, das Geburtsdatum und das Sperrkennwort telefonisch abgefragt. Diese Angaben sind im PIN-Brief notiert. Weitere Informationen sind unter www.personalausweisportal.de nachzulesen.

 

Bitte beachten:
Der Ausweisinhaber ist zusätzlich verpflichtet, den Verlust seines Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden.

 

Sperren der Unterschriftsfunktion

Für den Fall, dass der Personalausweis auch für die elektronische Signatur genutzt wurde, muss das Signaturzertifikat über den jeweiligen Anbieter gesondert gesperrt werden. Beachten Sie die Sonderregelungen bei Online-Ausweisen: www.personalausweisportal.de

 

Rechte und Ansprüche sowie Unterstützung

  • In vielen Fällen ist es angebracht, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Er vertritt Ihre Interessen vor Gericht und darf bei Ihrer Vernehmung durch das Gericht oder der Staatsanwaltschaft anwesend sein. Bitte beachten Sie, dass in der Regel bereits das erste Beratungsgespräch kostenpflichtig ist.
  • Falls Sie rechtsschutzversichert sind, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Versicherung nach einer Kostenübernahme. Sollte dies nicht der Fall sein, finden Sie hier Hinweise zur möglichen Kostenübernahme.
  • In manchen Fällen können Sie beantragen, dass Ihnen als Opfer auch ein sogenannter Opferanwalt beigeordnet wird, der Ihre Interessen vor Gericht vertritt. Im Falle einer Beiordnung durch das Gericht ist die Leistung des Opferanwaltes für Sie kostenfrei. Weitere Informationen erhalten Sie hier zu den Kosten des Rechtsbeistands.
  • Zudem haben Sie die Möglichkeit, auf Antrag als Nebenkläger im Strafverfahren aufzutreten. Das erweitert Ihre Rechte. Hier können Sie sich zur Nebenklage informieren.
  • Wenn Sie als Opfer zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben Sie zudem Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung.
  • Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) Versorgung erhalten (z.B. Heil - und Krankenbehandlung, Hilfen zur beruflichen Rehabilitation, Beschädigtenrente). Die Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist an das für den Wohnort der/des Geschädigten zuständigen Versorgungsamt zu stellen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der Opferentschädigung bei Opferrechten. Diese Form der Entschädigung ist nicht mit Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu verwechseln.
  • Opferhilfeeinrichtungen stehen Ihnen während des gesamten (Straf-) Verfahrens und darüber hinaus zur Seite und unterstützen Sie in allen Bereichen.
  • Ein Raub kann auch zu psychischen Belastungen führen. Holen Sie sich professionelle Hilfe! Die Polizei vermittelt Ihnen gern Kontakt zu Hilfeeinrichtungen und Beratungsstellen. Wenden Sie sich dazu an Ihre nächstgelegene Polizeidienststelle.