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Kriminalpräventive Empfehlungen für städtebauliche Projekte online

Die Gestaltung des baulichen und infrastrukturellen Lebensumfeldes eines Menschen kann erheblichen Einfluss auf dessen Sicherheitsempfinden und die tatsächliche Kriminalitätslage vor Ort haben. Dabei ist die Stadt- und Landschaftsplanung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die eine frühzeitige ressortübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung aller relevanten Akteure sowie die Partizipation der Bürger erfordert. Unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/staedtebau finden Architekten und Planer, Bauherren und Investoren, Kommunen, Mieter und Eigentümer, Wohnungsbaugesellschaften und Polizeibeschäftigte nun seit Kurzem auf sie abgestimmte Informationen zum Thema.

"Durch die Erarbeitung von kriminalpräventiven Empfehlungen zu konkreten städtebaulichen Projekten kann sich die Polizei gezielt und konstruktiv in Planungsprozesse einbringen", sagt Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. "Mit unserem neuen Online-Angebot wollen wir allen an solchen Prozessen Beteiligten grundlegende Informationen und Impulse für ihre Arbeit geben", erklärt Klotter. Neben Informationen für Privatpersonen, Investoren, Planer und sonstige Entscheidungsträger werden in einem internen Bereich auch den Mitarbeitern der Polizei spezielle Informationen zur Intensivierung der zielgruppenorientierten Arbeit zur Verfügung gestellt. Beleuchtet werden Aspekte wie öffentliche und private Räume, Wohnanlagen, Schulen und Kindertagesstätten, Spielplätze und Kleinsportanlagen, ÖPNV und Gewerbe. Einführende Kapitel zum Nutzen sowie Hintergrundinformationen ergänzen das Angebot. Darüber hinaus werden auch Beispiele aus der Praxis angeführt.

Ziel der städtebaulichen Kriminalprävention ist die Schaffung sicherer und sicherheits-stärkender Lebensräume für alle Nutzergruppen. Städtebauliche Kriminalprävention ist Kriminalitätsvorbeugung durch zielgerichtete Gestaltung von Gebäuden, öffentlichen und halböffentlichen Räumen sowie deren Zuordnungen zueinander. Tatgelegenheiten sollen durch physische und psychologische Barrieren reduziert  werden, indem sich für potenzielle Täter Tataufwand und Entdeckungsrisiko erhöhen und der Taterfolg verringert. Gleichzeitig soll das Sicherheitsgefühl der Anwohner und Nutzer gestärkt werden. Durch die Schaffung der Möglichkeit informeller sozialer Kontrolle soll Verwahrlosungstendenzen, Ordnungsstörungen und Konflikten entgegengewirkt werden.

Die Einbeziehung polizeilicher Beratung zur Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten in Planungsprozessen ist dabei für alle Seiten von Vorteil, insbesondere wenn sie in einem früheren Planungsstadium erfolgt. Die positive Unterstützungstätigkeit der Polizei beginnt somit schon mit der Kontaktaufnahme und der Sensibilisierung der Entscheidungsträger für die Belange der städtebaulichen Kriminalprävention. Die Polizei kann ihre Lagekenntnis und ihre Erfahrungen in Bezug auf Tatgelegenheiten und Täterverhalten einbringen und damit den Planern wertvolle Informationen schon im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung liefern. Kritische Situationen können so von vornherein vermieden werden, was spätere Nachbesserungen und zusätzliche Kosten erspart. Dabei  werden Sicherheitsgefühl und Wohnzufriedenheit der Bewohner und damit letztlich auch deren Identifikation mit ihrem Wohnquartier gestärkt, indem sie sich in ihrem persönlichen Lebensraum „gut aufgehoben“ fühlen. Der neue Themenbereich soll hierzu allen Interessierten als übersichtlich gestaltete und aktuell gehaltene digitale Informationsquelle dienen.