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Strafbare Symbole

Systemmeldungen:

Manche Zeichen sind untrennbar mit dem "Dritten Reich", der NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) und deren Gliederungen - und damit mit Massenmord verbunden. Daher ist alleine schon das Zeigen dieser Symbole in der Öffentlichkeit verboten.

Dies gilt insbesondere für das Hakenkreuz als Symbol des Nazi-Regimes:

Hoheitszeichen (alt) Hoheitszeichen (neu)
Hoheitszeichen (alt) Hoheitszeichen (neu)
 
Standarte des Führers Partei-Abzeichen
Standarte des Führers Partei-Abzeichen

Auch die Gliederungen der NSDAP sind von diesem Verbot betroffen.

Sturmabteilung (SA) Schutzstaffel (SS)
Sturmabteilung (SA) Schutzstaffel (SS)
 
Hitler Jugend (HJ) NS Kraftfahrerkorps
Hitler Jugend (HJ) NS Kraftfahrerkorps
 
NS-Studentenbund (NSDStB) NS-Frauenschaft
NS-Studentenbund (NSDStB) NS-Frauenschaft

Gleiches gilt für Symbole angeschlossener Verbände:

Deutsche Arbeitsfront (DAF) Deutsches Frauenwerk
Deutsche Arbeitsfront (DAF) Deutsches Frauenwerk
 
NS Lehrerbund NS-Kriegsopferversorgung (NSKOV)
NS Lehrerbund NS-Kriegsopferversorgung (NSKOV)
 
Reichsbund der Deutschen Beamten (RDB) NS-Reichbund für Leibesübungen
Reichsbund der Deutschen Beamten (RDB) NS-Reichbund für Leibesübungen
 
NS Reichswahrerbund (NSRB) Reichsbund Deutsche Familie (RDF)
NS Reichswahrerbund (NSRB) Reichsbund Deutsche Familie (RDF)
 
NS Volkswohlfahrt (NSV)  
NS Volkswohlfahrt (NSV)  

Ebenso von dem Verbot betroffen sind sonstige, einst von der NSDAP kontrollierte Organisationen:

Reichsarbeitsdienst (RAD) Reichsnährstand (Landvolk)
Reichsarbeitsdienst (RAD) Reichsnährstand (Landvolk)
 
NS Fliegerkorps (NSFK)  
NS Fliegerkorps (NSFK)  
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